Das Konzept ist denkbar einfach: Wer im Telefonverzeichnis mit einem Stern eingetragen ist, darf nicht mit unerwünschten Werbeanrufen belästigt werden.

Die Praxis sieht aber anders aus: Gewisse Werbefirmen scheren sich keinen Deut um dieses Verbot und setzen für ihre Anrufe sogar Automaten ein.

Wie sich Betroffene erfolgreich und nachhaltig dagegen wehren können, sagt Beobachter-Expertin Rosmarie Naef in der neusten Ausgabe von «Ein Fall für SRF 3 – Recht verdrehte Rechtsfälle».

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Die 3 wichtigsten Tipps

1. Stern-Eintrag im Telefonbuch: Die wichtigste Massnahme gegen unerwünschte Werbeanrufe ist der Stern im Telefonbuch. Damit erklärt man, dass man keine Werbeanrufe wünscht. Wer ihn missachtet, macht sich strafbar. Sie können den Stern ganz einfach im Internet selber einrichten.

2. Wer trotz Sterneintrag Werbeanrufe erhält, sollte das dem Seco melden (Staatssekretariat für Wirtschaft): Beschwerde beim Seco.

3. Wer im Telefonverzeichnis nicht (mehr) eingetragen ist, kann sich zudem in der Telefon-Sperrliste des Schweizer Dialogmarketing Verbands (SDV) eintragen lassen: Telefonsperrliste SDV. 

«Ein Fall für SRF3» - Sendungsporträt

«Ein Fall für SRF 3 – Recht verdrehte Rechtsfälle». Die Sendung rückt inhaltlich näher an Ihr Leben. Eine Hörerin oder ein Hörer schildert ihr juristisches Problem und Daniel Leiser oder Rosmarie Naef, Experten im Beobachter-Beratungszentrum, lösen anschliessend den Fall.

Daniel Leiser: Der Jurist arbeitet seit Anfang 2000 als Redaktor und Berater im Beobachter-Beratungszentrum. Der engagierte Familienvater und Hauseigentümer ist zuständig für die Fachbereiche Wohnen und Staat.

Rosmarie Naef: Die Juristin und Mediatorin berät Hilfesuchende bei Fragen zu den Fachbereichen Wohnen, Staat und Familie. Als Stiftungsrätin der Stiftung SOS Beobachter betreut sie Erbschaften und Legate und schreibt für das Magazin Beobachter regelmässig Ratgeber-Artikel.

Quelle: Thinkstock Kollektion