Seit letztem Jahr verkauft Datacom per Telefon einen überflüssigen Eintrag in eine Werbesperrliste. Das kostet «einmalige» 99 Franken für eine Laufzeit von zehn Jahren (der Beobachter berichtete). Barbara Wassmer aus Aarau fiel wie viele andere auf das Angebot herein und zahlte.

Nun hat die Aargauerin wieder Post von Datacom bekommen. Die Firma verlangt von ihr Fr. 17.50 pro Quartal für die «antragsgemässe Erstellung formeller Datenlöschungsbegehren gemäss Art. 15 Abs. 1 DSG». Eigenartig, denn Barbara Wassmer hat «nie ein solches Löschungsbegehren gestellt». Hinzu kommt: Diese Dienstleistung müsste im Preis von 99 Franken enthalten sein. Denn auf der damaligen Rechnung stand unter anderem: «Beauftragung zur Datenlöschung». Wer trotz Eintrag weiterhin Werbeanrufe erhalte, könne sich bei Datacom melden. «Wir nehmen mit dem betreffenden Unternehmen Kontakt auf und beantragen die Löschung Ihrer Daten für Werbezwecke.»

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Datacom pfeift auf diese Fakten: «Alle Datacom-Kunden müssen die Fr. 17.50 pro Quartal bezahlen. Auf diese Kosten haben wir unsere Kunden beim Verkaufsgespräch stets korrekt hingewiesen», behauptet die Firma.

  • Sparen Sie sich den Aufwand, die Rechnung mit einem Brief zu bestreiten. Datacom wird auf Ihre Argumente ohnehin nicht eingehen.

  • Reklamieren Sie auch nicht telefonisch. Die auf der Rechnung angegebene Telefonnummer ist kostenpflichtig (Fr. 2.90 pro Minute).

  • Zahlen Sie die Rechnung auf keinen Fall und lassen Sie sich durch spätere Mahnungen nicht aus der Ruhe bringen. Papier ist geduldig.

  • Das gilt auch, wenn Sie Post von einem Inkassobüro kriegen, das Ihnen mit einer Betreibung droht. Eine Betreibung ist unwahrscheinlich, weil Datacom die Kosten für die Beitreibung vorschiessen müsste. Ein solcher Aufwand für eine Forderung von Fr. 17.50 lohnt sich nicht.

  • Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie betrieben werden, erheben Sie Rechtsvorschlag gegen die Betreibung. Dann ist sie gestoppt.