Inkasso, wo es nichts zu kassieren gibt
Die Inkassodata AG versucht angebliche Kunden der Telefonsex-Anbieterin MEN Mobile Entertainment einzuschüchtern und droht mit Betreibung. Betroffene müssen jedoch überhaupt nichts bezahlen.
aktualisiert am 9. August 2013 - 14:51 Uhr
Tausendfach treibt die Inkassodata AG Schulden ein, wo es gar keine Schulden gibt. Die Luzerner Firma versucht angebliche Kunden der Telefonsex-Anbieterin MEN Mobile Entertainment aus Au SG einzuschüchtern und droht mit Betreibung und anderen rechtlichen Schritten, wenn sie nicht bezahlen. Doch dazu besteht keinerlei Anlass, denn das Bundesgericht hat die MEN-Mobile-Verantwortlichen wegen mehrfacher Gesetzesverstösse verurteilt.
Vor sechs Jahren lockte MEN Mobile in Inseraten mit vermeintlichen Billigtarifen («nur 7,5 Rappen pro Minute») für eine Telefonsex-Linie. Wer anrief, hatte jedoch gleich eine «Monatspauschale» abgeschlossen – jedenfalls nach Auffassung von MEN Mobile, die massenhaft Rechnungen über 135 oder 170 Franken verschickte, obwohl die meisten Anrufe nur wenige Sekunden gedauert hatten (Beobachter 26/07 und 6/10). Sowohl das Kreisgericht Rheintal wie auch das St. Galler Kantonsgericht und im Januar 2013 das Bundesgericht erkannten in diesem Geschäftsmodell eine klare Verletzung der Preisbekanntgabepflicht und verurteilten die MEN-Mobile-Verantwortlichen zu hohen Geldbussen.
Trotzdem versucht MEN Mobile weiterhin Kasse zu machen mit den Kunden, die vor mehreren Jahren auf den Trick hereingefallen sind. Im Auftrag der Telefonsexfirma treibt jetzt Inkassodata (Eigenwerbung: «Wir unternehmen bis zu 5 Versuche, den Schuldner telefonisch zu erreichen – wir nennen es Erfolgsinkasso!») die alten Forderungen ein. Bezahlen sollen selbst Leute, die gegen einen Betreibungsversuch der früheren Inkassofirma von MEN Mobile Rechtsvorschlag eingelegt hatten – und seither jahrelang nichts mehr gehört haben. Aus der Forderung von ursprünglich 170 Franken sind inzwischen wegen allerlei unbegründeter Zuschläge bis zu 472 Franken geworden.
Das Gute daran: Bezahlen müssen Betroffene überhaupt nichts. Leitet Inkassodata wirklich wie angedroht ein Betreibungsverfahren ein, kann man Rechtsvorschlag erheben – dann müsste Inkassodata die Rechtmässigkeit der Forderung belegen. Doch das wird nach dem eindeutigen Bundesgerichtsurteil schwer.
Inkassodata schreibt, es sei «nicht unsere Aufgabe zu prüfen, ob die Forderung seitens unserer Mandanten rechtens ist». Wer aber schriftlich bestätige, dass er nicht bezahlen müsse, der habe nichts zu befürchten. MEN Mobile wollte keine Stellungnahme abgeben, weil der Beobachter in der Vergangenheit zu wenig objektiv über ihre Geschäftspraktiken geschrieben habe: «Sie schreiben sowieso, was Sie wollen.»