Tobias Breu* litt an der Nervenkrankheit ALS. 2014 zog er in eine behindertengerechte Wohnung, den Kabelnetzbetreiber UPC hat er fristgerecht informiert. Obwohl dieser den Transfer des Anschlusses bestätigte, erhielt Breu Rechnungen für beide Wohnorte. Auf seine Beschwerde hin stornierte UPC die Rechnung für die alte Wohnung, worauf Breu die erste Mahnung ignorierte. Bei der zweiten griff er zum Telefon. Bei UPC war man ratlos. Die Rechnung sei storniert, Breu könne die Mahnungen vergessen, hiess es.

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Bald darauf forderte das Inkassobüro Intrum 375 Franken fürs Internet – plus Zinsen und 160 Franken Verzugsschaden Mahnung Muss ich fürs Inkasso zahlen? . Als Breu nicht reagierte, erhielt er die nächste Mahnung. Zudem kam Post vom Betreibungsamt.

Der 37-Jährige sass zu der Zeit bereits im Rollstuhl. Er konnte nur noch den linken Zeigefinger bewegen. Am Telefon erklärte die Betreibungsbeamtin, Breu solle die Rechnung ruhig bezahlen. Er erhalte das Geld zurück, wenn UPC den Fehler eingestehe. Breu zahlte, UPC gestand den Fehler ein, das Geld kam nicht. Remo Gross*, der kurz darauf Breus Beistand wurde, bedauert: «Wenn ich früher involviert gewesen wäre, hätten wir die Betreibung noch mit Rechtsvorschlag Checkliste Das ist zu tun bei einer Betreibung stoppen können.»

Keiner schuld?

Gemäss Intrum liegt der Fehler bei UPC, sie hätte den Zahlungsbefehl schriftlich zurückziehen müssen. Bei UPC heisst es, der Rückzugsbefehl sei wegen eines technischen Fehlers nicht weitergeleitet worden. Intrum behielt das Geld trotzdem.

Als Tobias Breu im Oktober 2017 ins Heim eintrat, kündigte Beistand Gross den Internetanschluss auf Ende Jahr. Trotzdem kam im Januar eine Rechnung. Gross reklamierte per Einschreiben – und erhielt die Februarrechnung. Es handle sich um einen bedauerlichen Einzelfall, der «in keiner Weise den eigenen Ansprüchen oder den üblichen Standards von UPC entspricht», schreibt UPC jetzt.

Tobias Breu ist vergangenen Dezember verstorben. Nach Intervention des Beobachters hat UPC bei Intrum das Geld zurückgeholt, an Breus Familie zurückerstattet und der Schweizerischen ALS-Stiftung 500 Franken gespendet.

* Name geändert

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