In einer gross angelegten Kontrolle schnitten fast alle der 323 überprüften Online-Shops schlecht ab. Bei 78 Prozent der Drogerien, Bäckereien sowie Versand- und Detailhändler waren die Informationen zu den Lebensmitteln mangelhaft oder gar nicht vorhanden, hält der Verband der Kantonschemiker fest.

Ein häufiger Mangel: Allergene oder gar die gesamte Zutatenliste fehlten. Damit ignorieren die Shopbetreiber die Vorgaben des Lebensmittelgesetzes. Das verlangt, dass die Informationen auf dem Etikett auch online verfügbar sind.

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Konsequenzen hat das Fehlen der Infos für die Online-Shops aber keine – jedenfalls keine gravierenden. Die zuständigen Kantonschemiker schreiben lediglich, man habe «Massnahmen veranlasst, damit die Mängel behoben werden». Von allfälligen Bussen ist keine Rede.

Welcher Shop gegen welche Auflagen verstossen hat, erfahren Konsumentinnen und Konsumenten nicht. Die Kantonschemiker sind an die Schweigepflicht gebunden. Deshalb dürfen sie auch nicht jene Shops auszeichnen, die alle gesetzlichen Vorschriften erfüllen. Die fehlende Transparenz ist seit Jahren ein Thema, etwa wenn Kantonschemiker Restaurants wegen nicht eingehaltener Hygienevorschriften ermahnen. Auch hier erfährt die Öffentlichkeit nicht, wer dagegen verstossen hat.

Schluss mit Schweigen

«Die geltende Regelung ist ein Witz», kritisiert Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes. Das Strafsystem sei «viel zu moderat» und deshalb wirkungslos. Konsumentinnen und Konsumenten müssten wissen, wer welche Vorschriften missachtet habe. Deshalb fordert Stalder, dass das Parlament bei der geplanten Revision des Lebensmittelgesetzes im kommenden Jahr die Schweigepflicht der Kantonschemiker aufhebt. 

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Otto Hostettler, Redaktor
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