Eine romantische Pauschalreise gebucht, aber dann Knatsch in der Beziehung? Kein Problem, man nimmt einfach jemand anderen mit, der vielleicht im Moment erträglicher ist. Doch von dieser Möglichkeit machen nur wenige Kunden Gebrauch, sagen TUI, Hotelplan und Kuoni.

Grund ist ein Haken im Bundesgesetz über Pauschalreisen: Die Mehrkosten müssen die Kunden selbst tragen, heisst es dort.

Und das kann richtig teuer werden, sogar teurer als der Gesamtwert der schon gebuchten Reise. Vor allem wenn ein Arrangement günstige, aber unflexible Linienflüge enthält. Die Tarifbestimmungen der Airlines schliessen den Personenwechsel meist aus – und es bleibt nichts anderes, als einen neuen Flug zu buchen.

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Über zwei solche Fälle musste der deutsche Bundesgerichtshof Ende September entscheiden. In beiden wären die Mehrkosten für die neuen Flugtickets höher als der Gesamtwert gewesen.

Bei einer Reise nach Dubai für 1400 Euro hätten die zwei neuen Teilnehmer neue Tickets für zusätzliche 1450 Euro kaufen müssen. Und bei einer Reise nach Thailand zum Gesamtpreis von 2470 Euro hätten die neuen Tickets rund 3300 Euro gekostet. Das ist rechtens, entschied das Gericht. Die Reisebüros dürfen die Mehrkosten der Flüge auf die Kunden überwälzen.

Ein Gerichtsurteil fehlt

In der Schweiz gibt es noch kein Urteil zu dieser Sache. Das deutsche und das schweizerische Gesetz sind in diesem Punkt aber identisch, was für eine ähnliche Rechtsprechung spricht. Weil das deutsche Urteil aber stark umstritten ist, könnte ein Schweizer Gericht auch zu einem anderen Schluss kommen, meint der Reiserechtsspezialist Rolf Metz.

Wer eine Pauschalreise nicht antreten kann oder will, der sollte sich vom Reiseanbieter vorrechnen lassen, was billiger ist: ein Passagierwechsel oder die Stornierung.