Ein Symptom reicht, um sich einem kostenlosen Covid-Test unterziehen lassen zu können. Der Bundesrat hat das so letzten Juni entschieden. Damit wollte er verhindern, dass man sich die Tests aus Kostengründen erspart. Antigen-Schnelltests kosten 57.50 Franken, PCR-Tests maximal 156 Franken.

Samuel Kuhn* (Name geändert) hatte seinen Geschmackssinn verloren, deshalb liess er sich am 5. November in der Permanence Oerlikon testen. Tage später folgte jedoch die Überraschung: Kuhn erhielt eine Rechnung über 100 Franken – nicht für den Test, sondern für: Konsultationen, hausärztliche Leistungen, Aktenstudium. «Mich hat niemand auf diese Kosten hingewiesen», sagt der Zürcher. 

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Damit ist er nicht allein. Dem Beobachter liegen mehrere Rechnungen für Sars-Cov-2-Tests bei symptomatischen Personen vor. Auch in anderen Kantonen wurden Patientinnen mit Zusatzkosten überrascht. 

Laut Bundesamt für Gesundheit BAG dürfen Ärzte und Apothekerinnen für die Analysen auf Sars-CoV-2 keine weiteren Kosten verrechnen. Wenn Patienten nur leichte Beschwerden anführen – und sich demnach Abklärungen und Fragen zu weiteren Beschwerden erübrigen –, umfasst die Pauschale des Bundes sämtliche ärztliche Leistungen, also auch das Arzt-Patienten-Gespräch, den Abstrich, das Schutzmaterial und die Übermittlung des Testresultats.

Ist aber eine ärztliche Behandlung notwendig, gilt dies genauso wie die Behandlung von Symptomen als separate Konsultation. Diese Leistungen müssen separat in Rechnung gestellt werden, hält der Branchenverband der Krankenversicherer Santésuisse fest. 

Patienten müssen über zusätzliche Kosten informiert werden

Samuel Kuhn hat den Betrag der Permanence Oerlikon nun zurückbekommen – kommentarlos. Auf Anfrage erklärte die Notfallstation, dass man ständig mit Symptomen von Patientinnen konfrontiert sei, die zwar typisch für Covid-Erkrankungen sind, sich dahinter aber andere, oftmals schwerwiegendere Erkrankungen verbergen. «Wer übernimmt die Verantwortung, wenn eine Diagnose verpasst wird, weil wir aufgrund der verlangten Corona-Tests nicht mehr der Sorgfaltspflicht der medizinischen Grundversorgung nachgehen können?», fragte die Permanence.

Auch wenn ein Arzt auf Nummer Sicher gehen wolle: Patienten müssen in jedem Fall informiert werden, sobald Kosten ausserhalb der Pauschale des Bundes anfallen, schreibt Santésuisse. «Sofern weitere Leistungen und Abklärungen erfolgen, müssen getrennte Rechnungen gestellt werden.»
 

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