Der Termin war für den Frühling geplant. Im Berner Inselspital hätte die Halsarterie von Hans W.* (Name geändert) mit Ultraschall durchleuchtet werden sollen. Eine Kontrolle, weil der 68-Jährige vor einem Jahr unter Kribbeln und Lähmungserscheinungen an der Hand gelitten hatte. Man fand keine klare Ursache. Jetzt sollte er nochmals untersucht werden.

Doch dann kam Corona. Hans W. hatte mit einer Verschiebung des Termins gerechnet. Es war der Höhepunkt der ersten Welle, die Spitäler verzichteten auf nicht dringliche Untersuchungen.

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Am 1. April klingelte das Telefon, ein Assistenzarzt war am Apparat. «Er erklärte mir die Terminverschiebung und wollte noch wissen, ob ich meine Medikamente regelmässig nehme.» Er sei ermahnt worden, wegen Corona vorsichtig zu sein. Das Gespräch dauerte wenige Minuten, die Untersuchung wurde verschoben.

Für Hans W. war die Sache erledigt – bis er die Rechnung erhielt: 171 Franken für eine telefonische Konsultation. «Es ging bloss um eine Terminverschiebung, wie sie mir auch das Sekretariat hätte mitteilen können.»

Er beschwerte sich bei der Ombudsstelle Ombudsstellen Hier finden Kunden Hilfe der Insel-Gruppe. Die Abklärungen dauerten Monate, die Antwort war kurz: «Bei der Telefonkonsultation wurde nicht nur der Termin verschoben, sondern auch noch div. Fragen gestellt. Es wurde abgeklärt, ob Sie erneut aufgeboten werden müssen oder ob eine telefonische Konsultation reicht.»

Dem Beobachter schreibt das Spital, es sei auch ein ärztlicher Bericht verfasst worden. Darin steht, dass der Patient seine Medikamente nehme, dass er zur Vorsicht wegen Corona aufgefordert worden sei, dass es keine Auffälligkeiten zum Verlauf gebe.

Hans W. beschwerte sich auch bei seiner Krankenkasse – ohne Erfolg. «Man sagte mir, die Rechnung sei bereits bezahlt, und ich solle das mit dem Spital doch selber klären.»

Patienten sollten über Kosten informiert werden

Kostenpflichtige Telefongespräche sorgen regelmässig für Ärger, seit der Pandemie ist ihre Zahl gestiegen. «Ein Patient sollte darüber informiert werden, ab wann das Gespräch kostenpflichtig wird», fordert Daniel Tapernoux von der Patientenorganisation SPO, selber Arzt. Nur so habe er die Möglichkeit, zu verzichten.

Zudem müssten Beschwerdestellen ausgebaut werden. «Auch wenn es um relativ kleine Beträge geht, können Häufungen bei einem Spital oder Arzt der Anlass für eine Überprüfung werden.» Eine Meldestelle findet man ziemlich versteckt auf tarifsuisse.ch unter «Leistungsmanagement» und dort unter «Tarifcontrolling». Der Stelle sind aber nur 44 Krankenkassen angeschlossen. Die von Hans W. ist nicht dabei.

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