#1: Salmonellen statt Oper – eine juristische Knacknuss

Frau Bär: «Ich habe bei Ihnen ein Tiramisù gegessen und mir Salmonellen eingefangen.»
Beizerin: «Das tut mir leid. Kann ich Ihnen als kleine Wiedergutmachung einen Gutschein ausstellen
Frau Bär: «Ich will keinen Gutschein. Ich will 600 Franken.»
Beizerin: «Wofür?»
Frau Bär: «Für die teuren Opernkarten, die ich wegen des Durchfalls nicht nutzen konnte.»

Frau mit Salmonellen-Vergiftung

Quelle: Illumueller
Das steht Frau Bär zu

Ob Frau Bär die vergebens gekauften Operntickets als Schaden geltend machen kann, ist juristisch umstritten. Das Bundesgericht definiert streng: Als Schaden betrachtet es grundsätzlich nur unfreiwillige Verminderungen des Vermögens, die durch ein Schadensereignis verursacht wurden. Frau Bär hat freiwillig Geld für die Opernkarten bezahlt, und zwar bereits vor der Salmonellenvergiftung. Sie könnte also nichts verlangen.

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Beim sogenannten Frustrationsschaden lässt sich aber auch anders argumentieren: Frau Bär hatte einen Aufwand, den sie wegen eines schädigenden Ereignisses abschreiben muss. Ob ein Gericht Frau Bär die 600 Franken zusprechen würde, ist also ungewiss.

#2: Call statt Service – Die Zeit in der Warteschleife verrechnen

Herr Degen: «Mein Internet funktioniert nicht!»
Callcenter: «Tut uns leid. Wir kümmern uns darum.»
Herr Degen: «Das hat man mir schon x-mal versprochen. Ich habe mittlerweile dreimal mit eingeschriebenem Brief reklamiert, fünfmal angerufen, und nichts ist passiert Beschwerden Der Ton macht die Reklamation
Callcenter: «Ich werde Ihr Anliegen dem Chef weiterleiten.»
Herr Degen: «Sagen Sie dem Chef, dass ich auch eine Entschädigung für meinen Aufwand verlange.»

Warteschleife Callcenter

Quelle: Illumueller
Und diese Rechte hat Herr Degen

Von einem säumigen Vertragspartner Ware Bestellt, bezahlt – und nicht geliefert kann man Schadenersatz verlangen. Das bezieht sich grundsätzlich auch auf den eigenen Aufwand. Das Problem ist: Dieser hat keinen Preis. Eigenen Aufwand kann nur geltend machen, wer seine Zeit sonst anderweitig gewinnbringend hätte einsetzen können. Das ist bei Arbeitnehmern kaum je der Fall.

Bei Selbständigen ist es theoretisch denkbar. Aber auch hier ist es schwierig, zu beweisen, dass man die Zeit, die man für eine Mahnung eingesetzt oder in der Warteschleife verbraten hat, mit Gewinn hätte nutzen können. Bloss die Porti für die Einschreiben kann Herr Degen als Schaden geltend machen und von der nächsten Rechnung abziehen.

Rechtsratgeber
Musterbriefe zu Lieferverzögerung

Liefert der Anbieter die bestellte Ware nicht, können Kundinnen und Kunden erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine angemessene Nachfrist oder Mahnung übermittelt wurde. Beobachter-Mitglieder können für diesen Zweck bequem auf diese Musterbriefe zurückgreifen:

#3: Leere Worte statt antiker Uhr – entgangenen Gewinn einfordern

Käuferin: «Ich komme die antike Uhr abholen, die ich gestern online für 300 Franken ersteigert habe.»
Verkäufer: «Oh. Die habe ich vor zehn Minuten jemand anderem verkauft und übergeben.»
Käuferin: «Was? Ich hätte die Uhr mit einem Gewinn von 400 Franken weiterverkaufen können.»
Verkäufer: «Dumm gelaufen. Vergessen wir die Sache.»
Käuferin: «Ich will sie nicht vergessen, ich will die 400 Franken von Ihnen.»

Käufer telefoniert mit Verkäufer

Quelle: Illumueller
Muss die Käuferin die Sache wirklich vergessen?

Ein Schaden liegt nicht nur vor, wenn sich das Vermögen verkleinert. Sondern auch, wenn es sich nicht vergrössert. Die Käuferin kann also den entgangenen Gewinn geltend machen.

Allerdings ist es häufig schwierig, einen solchen zu beweisen. Die Käuferin muss nachweisen können, dass sie tatsächlich eine verbindliche und bezifferte Kaufzusage erhalten hat.

#4: Hammerschlag statt Reparatur – ob der Herd funktioniert, ist irrelevant

Handwerker: «Entschuldigen Sie, Frau Auer, aber mir ist gerade ein Missgeschick passiert …»
Frau Auer: «Herrje, Sie haben meinen Keramikherd zerstört!»
Handwerker: «Mir ist der Hammer aus der Hand gefallen …»
Frau Auer: «Sie Tollpatsch! Der Herd hat über 10'000 Franken gekostet.»
Handwerker: «Ich zahle Ihnen sicher nichts mehr – der Herd ist ja schon uralt.»

Hammer auf Herd

Quelle: Illumueller
Gibt es für Frau Auer einen neuen Herd?

Ob ein Schaden vorliegt und wie hoch er ist, hängt vom Zeitwert ab. Ein Glaskeramikherd etwa ist nach 20 Jahren abgeschrieben, das heisst, er hat dann keinen Wert mehr. Ob er sich noch nutzen lässt, ist rechtlich nicht relevant.

Vielmehr greift ein anderes Prinzip: Niemand soll sich an einem Schadensfall bereichern können. Wenn also Frau Auers Herd über 20 Jahre alt und damit rechnerisch wertlos ist, muss der schusslige Handwerker auch nichts mehr bezahlen. Wer die Lebensdauer eines Gegenstands nicht kennt, konsultiert am besten die Lebenswerttabellen des Mieterverbands oder diese Checkliste.

#5: Daheim statt in den Ferien – Entschädigung verlangen

Herr Corti: «Sie können unseren Flug nach Mallorca doch nicht einfach auf den Abend verschieben!»
Fluggesellschaft: «Tut uns leid, dass wir den Morgenflug streichen mussten.»
Herr Corti: «Aber damit verpasse ich einen ganzen Tag auf der Sonnenliege! Wer entschädigt mir das?»

Flugverschiebung akzeptieren

Quelle: Illumueller
Was hat Herr Corti nun zugut?

Gemäss der «Differenztheorie» des Bundesgerichts besteht ein Schaden im Unterschied zwischen dem gegenwärtigen Stand des Vermögens und jenem, den es ohne das schädigende Ereignis hätte. Cortis Kontostand hat sich durch die Flugverschiebung aber nicht verkleinert, und die verlorene Ferienzeit lässt sich nicht in Geld umwandeln. Immerhin kann Corti bei der Fluggesellschaft eine Entschädigung nach EU-Fluggastverordnung geltend machen. Deren Höhe bemisst sich nach Anzahl Flugkilometer.

Besser steht Corti übrigens da, wenn er eine Pauschalreise gebucht Übers Reisebüro buchen Was sind die Vorteile? hat, das heisst mehr als eine touristische Leistung aufs Mal (zum Beispiel Flug und Hotel oder Flug und Mietwagen). Dann haftet der Reiseveranstalter für die vertraglich vereinbarte Durchführung der gesamten Reise.

Wenn Corti also durch den verschobenen Flug einen ganzen Ferientag verloren hat, kann er beim Reiseveranstalter einen entsprechenden Minderwert geltend machen. Der Veranstalter muss sich das Verhalten der Fluggesellschaft anrechnen lassen – auch wenn er einwendet, dass er an der Flugverschiebung kein Verschulden trägt.

Schaden oder nicht? Und gibt es Geld?

Das Bundesgericht definiert: Ein Schaden ist eine unfreiwillige Verminderung des Vermögens – wenn sich also die Aktiven vermindern, die Passiven vermehren oder einem ein Gewinn entgeht. Der Schaden entspricht der Differenz zwischen dem Stand des gegenwärtigen Vermögens und dem Stand, den das Vermögen ohne das schädigende Ereignis hätte.

Voraussetzungen für Schadenersatz: Damit ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht, muss ein sogenannter Kausalzusammenhang vorliegen zwischen schädigender Handlung und Schaden. Weiter muss die Schädigung widerrechtlich und vorsätzlich oder fahrlässig verursacht worden sein. Nur in Ausnahmefällen haftet man auch ohne Verschulden – etwa ein Halter für seinen bissigen Hund.

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Merkblatt «Rechte von Flugpassagieren»

Flug annulliert, überbucht oder verspätet: Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Ihre Rechte als Flugpassagier», was ihnen zusteht und welche Entschädigungssumme sie in den jeweiligen Situationen verlangen können.

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Christian Gmür, Content-Manager Ratgeber
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