Sunrise erhöht die Preise um 1,8 Prozent, Salt um durchschnittlich 2 Prozent. Beide begründen den Anstieg mit höheren Strom- und Versicherungskosten und gestiegenen Mieten. Kurz: Die Betriebskosten hätten sich dermassen erhöht, dass dieser Schritt nötig sei. Der Beobachter erklärt, was das für Sie bedeutet.

Welche Salt- und Sunrise-Abos sind betroffen?

Salt erhöht alle Abopreise um 1 oder 2 Franken, eine Liste gibt es hier. Sunrise hebt die Preise aller Abos um 1,8 Prozent an. Bei beiden bleiben die Prepaid-Angebote gleich. Salt verschont zudem die Verträge mit Grossfirmen. Wer also sein Salt-Abo über den Arbeitgeber gelöst hat, ist unter Umständen nicht betroffen. Auch Rabatte bleiben bei beiden Anbietern bestehen.

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Dürfen Telekomanbieter die Preise einfach erhöhen?

Ja. Ein Blick ins Kleingedruckte der Mobilfunkriesen zeigt, dass einseitige Preisanpassungen zwar möglich sind, aber nicht ohne Bedingungen. Sunrise behält sich das Recht vor, die Preise einmal pro Jahr der Teuerung anzupassen. Und bestimmt, dass die Kundschaft in diesem Fall nicht kostenlos vorzeitig kündigen kann. 

Salt regelt das genauso und setzt noch einen drauf: «Salt kann jederzeit die Dienste und/oder jegliche Teile des Vertrags [...] und/oder Preise, Tarife, Gebühren, einschliesslich Abonnementsgebühren, ändern», heisst es in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kundinnen und Kunden können im Fall einer Preiserhöhung nur dann kostenlos kündigen, wenn sie «wesentlich» und «erheblich» ist.

Was kann man gegen Preiserhöhungen bei Handy-Abos tun?

Bei Sunrise ist der Fall klar: Die Preisanpassung erfolgt nicht ausdrücklich aufgrund der Teuerung und eines angepassten Landesindex der Konsumentenpreise, sondern wegen höherer Betriebskosten. Heisst: Kundinnen und Kunden können per Ende Februar ihren Vertrag kostenlos kündigen – auch wenn sie sich noch in einer Mindestvertragsdauer befinden. 

Salt formuliert die Bedingungen schwammiger. Auch hier ist klar, dass die Teuerungsklausel nicht zur Anwendung kommt. Aber ist die Erhöhung auch «wesentlich» und «erheblich»? Der Beobachter findet: Diese Frage kann aussen vor gelassen werden. Denn es ist rechtlich ohnehin fraglich, ob eine solche Bestimmung in den AGB gültig sein kann. Und: Unklare AGB-Klauseln werden zugunsten der Konsumenten ausgelegt. Deshalb kann man auch hier kündigen. 

Worauf man achten sollte, wenn man sein Handy-Abo kündigt

Kündigen sollte man so rasch wie möglich. Bei Salt innerhalb von 30 Tagen seit der Erhöhungsmitteilung. Sunrise spricht von einer «Vorankündigungsfrist», die aber in den AGB nicht näher definiert wird. 

Sunrise akzeptiert Kündigungen nur per Telefon oder Chat. Bei Salt geht es schriftlich oder auch telefonisch. Es ist zu empfehlen, per Einschreiben oder bei Sunrise per Chat zu kündigen. Den Chatverlauf sollte man speichern oder einen Screenshot davon machen. Sollten die Anbieter nicht einlenken, kann man sich für 20 Franken noch an die Schlichtungsstelle Telekommunikation (Ombudscom) wenden. Wie man am besten Abos vergleicht, sehen Sie in diesem Beobachter-Artikel.