Sunrise und Salt erhöhen die Preise: So können Sie sich wehren
Ab März sollen die Abopreise bei den beiden Anbietern steigen. Der Beobachter sagt, was Sie tun können.
Veröffentlicht am 24. Januar 2025 - 15:51 Uhr
«Höhere Betriebskosten»: Bei Salt und Sunrise zahlen Kundinnen und Kunden schon sehr bald mehr.
Sunrise erhöht die Preise um 1,8 Prozent, Salt um durchschnittlich 2 Prozent. Beide begründen den Anstieg mit höheren Strom- und Versicherungskosten und gestiegenen Mieten. Kurz: Die Betriebskosten hätten sich dermassen erhöht, dass dieser Schritt nötig sei. Der Beobachter erklärt, was das für Sie bedeutet.
Welche Salt- und Sunrise-Abos sind betroffen?
Salt erhöht alle Abopreise um 1 oder 2 Franken, eine Liste gibt es hier. Sunrise hebt die Preise aller Abos um 1,8 Prozent an. Bei beiden bleiben die Prepaid-Angebote gleich. Salt verschont zudem die Verträge mit Grossfirmen. Wer also sein Salt-Abo über den Arbeitgeber gelöst hat, ist unter Umständen nicht betroffen. Auch Rabatte bleiben bei beiden Anbietern bestehen.
Dürfen Telekomanbieter die Preise einfach erhöhen?
Ja. Ein Blick ins Kleingedruckte der Mobilfunkriesen zeigt, dass einseitige Preisanpassungen zwar möglich sind, aber nicht ohne Bedingungen. Sunrise behält sich das Recht vor, die Preise einmal pro Jahr der Teuerung anzupassen. Und bestimmt, dass die Kundschaft in diesem Fall nicht kostenlos vorzeitig kündigen kann.
Salt regelt das genauso und setzt noch einen drauf: «Salt kann jederzeit die Dienste und/oder jegliche Teile des Vertrags [...] und/oder Preise, Tarife, Gebühren, einschliesslich Abonnementsgebühren, ändern», heisst es in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kundinnen und Kunden können im Fall einer Preiserhöhung nur dann kostenlos kündigen, wenn sie «wesentlich» und «erheblich» ist.
Was kann man gegen Preiserhöhungen bei Handy-Abos tun?
Bei Sunrise ist der Fall klar: Die Preisanpassung erfolgt nicht ausdrücklich aufgrund der Teuerung und eines angepassten Landesindex der Konsumentenpreise, sondern wegen höherer Betriebskosten. Heisst: Kundinnen und Kunden können per Ende Februar ihren Vertrag kostenlos kündigen – auch wenn sie sich noch in einer Mindestvertragsdauer befinden. Aber Achtung: Sunrise behält sich in den AGB vor, dass die Kündigung nur gilt, wenn Sunrise die Preiserhöhung nicht innerhalb von 14 Tagen wieder streicht. Ob diese Klausel rechtlich verbindlich ist, ist jedoch fraglich. Denn: Ungewöhnliche Bestimmungen in den AGB, die ein Konsument so nicht erwarten muss, sind ungültig.
Salt formuliert die Bedingungen schwammiger. Auch hier ist klar, dass die Teuerungsklausel nicht zur Anwendung kommt. Aber ist die Erhöhung auch «wesentlich» und «erheblich»? Der Beobachter findet: Diese Frage kann aussen vor gelassen werden. Denn es ist rechtlich ohnehin fraglich, ob eine solche Bestimmung in den AGB gültig sein kann. Und: Unklare AGB-Klauseln werden zugunsten der Konsumenten ausgelegt. Deshalb kann man auch hier kündigen.
Worauf man achten sollte, wenn man sein Handy-Abo kündigt
Kündigen sollte man so rasch wie möglich. Bei Salt innerhalb von 30 Tagen seit der Erhöhungsmitteilung. Sunrise spricht von einer «Vorankündigungsfrist», die aber in den AGB nicht näher definiert wird.
Sunrise akzeptiert Kündigungen nur per Telefon oder Chat. Bei Salt geht es schriftlich oder auch telefonisch. Es ist zu empfehlen, per Einschreiben oder bei Sunrise per Chat zu kündigen. Den Chatverlauf sollte man speichern oder einen Screenshot davon machen. Sollten die Anbieter nicht einlenken, kann man sich für 20 Franken noch an die Schlichtungsstelle Telekommunikation (Ombudscom) wenden. Wie man am besten Abos vergleicht, sehen Sie in diesem Beobachter-Artikel.
- Sunrise: Mitteilung der Preiserhöhung, allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Salt: Mitteilung der Preiserhöhung, allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Bundesgericht: Entscheide zur AGB-Auslegung (BGE 115 II 264, BGE 124 III 155)
10 Kommentare
Sorry leute aber es ist alles ganz klar bei den AGB's festgelegt, und die AGB's verstössen gegen kein schweizer gesetzt , ich finde es eine traurige Geselschaft so ein Theater zu machen wegen 1/2 Franken zudem ist es ebenso dreisst dies nutzen zu wollen einfach das man aus dem Vertrag "gratis" rauskommt egal ob bei sunrise oder salt... und dazu ist es noch traurig erbärmlich das solche reddit anwälte die AGB's nicht richtig einschätzen können noch richtig den Leuten kommunizieren können....
Klar schüzten sich die Firmen mit den AGB's da die Leute auch keinen skrupel mehr haben und das gefühl haben irgendwelche Verträge unterschreiben zu können und dann machen was sie wollen.
Einfach mal hirn einstellen und von beiden seiten denken...
Bei Salt wurde mir zunächst mitgeteilt, dass die Kündigung ohne zusätzliche Gebühren nicht möglich sei. Beim ersten Anruf stellte mir der Mitarbeitende eine “Alternative” vor: Ich könne meinen Vertrag zum gleichen Preis behalten, allerdings nur, wenn ich mich erneut für die ursprüngliche Vertragslaufzeit binde. Das kam für mich nicht infrage, also verlangte ich, mit jemand anderem zu sprechen.
Ich argumentierte unter anderem mit Art. 8 UWG (Unlauterer Wettbewerb), der missbräuchliche Geschäftspraktiken untersagt. Plötzlich bot mir die Mitarbeiterin an, eine Einstellung vorzunehmen, sodass ich von der Preiserhöhung doch nicht betroffen sei. Also meine Lieben, Preiserhöhungen nicht akzeptieren!
Eine Kündigung bei Salt unmöglich. Telefonisch will man von der Kündigung nichts wissen AGB`s werden einem vorgelesen und man soll über das Kontaktformular kündigen. Dort wird die Kündigung nicht akzeptiert, weil man telefonisch kündigen soll. Es nervt!
Ich habe versucht bei Sunrise zu kündigen. Keine Chance! Man streicht dann einfach die Erhöhung und kommt nicht raus!! 2x probiert
habe soeben das gleiche mit Salt gehabt. Hab's jetzt der Ombus Stelle gemeldet. Mal schauen was passiert.
Sehr geehrter Herr Brügger
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sunrise behält sich in den AGB vor, die Kündigung nicht zu akzeptieren, wenn sie die Erhöhung innerhalb von 14 Tagen seit der Kündigung wieder streichen (werde ich im Artikel entsprechend ergänzen). Ob diese Klausel rechtsgültig ist, ist aber fraglich, da sie doch recht ungewöhnlich ist (Art. 8 UWG). Sie können Ihren Fall noch von der Ombudscom beurteilen lassen.
Freundliche Grüsse
Julia Gubler
Sauerei!!
Zum einen hat man ja dann die Teuerung gespart und sonst einfach ordentlich kündigen. Oder wie oben beschrieben, 20 Fr in die Hand nehmen und es rechtlich klären lassen.
Bei mir ist es beit Salt genau so!
Ich habe bei Sunrise auch versucht aus dem Vetrag rauszukommen. Nach 3 Telefongesprächen mit minutelangen, internen Rücksprachen kam jedesmal die Antwort: Sie können nicht kündigen.
Auf Grund der AGB hat man offenbar keine Chance aus dem Vertrqg rauszukommen, wie Frau Gubler das beschrieben hat.
Ich investiere nun 20 Franken für Ombudscom.