Mitte November kauft Hans Kramer* für 90 Franken zwei Konzerttickets bei Starticket. Weil er mit Kreditkarte zahlt, legt ihm der Ticketanbieter zusätzliche Gebühren von 1,9 % des Kaufbetrags (in diesem Fall 1.70 Franken) in den Warenkorb. Kramer wird stutzig – zu Recht. Denn seit diesem Sommer untersagt eine Verordnung der Wettbewerbskommission (Weko) Händlern, einen Kreditkartenzuschlag zu verlangen.

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Dass dies Starticket dennoch tut und den Zuschlag auf der Rechnung als Bearbeitungsgebühr ausweist, stört Kramer grundsätzlich: «Das ist sehr ärgerlich und keinesfalls akzeptabel – ein widerrechtliches Vorgehen.»

Kreditkartengebühren: Der Weko-Entscheid

Per Anfang August 2017 hat die Wettbewerbskommission die Verrechnungsgebühr ein weiteres Mal gesenkt. Neu kommen Kreditkartentransaktionen einen Händler etwa gleich teuer, wie wenn ein Kunde bar bezahlen würde. Die Erhebung von Kreditkartengebühren ist somit nicht mehr gerechtfertigt.

Zahlreiche Händler haben sich dem Diktat der Weko bereits gebeugt – unter anderem Digitec, Brack oder Media Markt. Einige wenige Anbieter widersetzen sich dagegen noch immer dem Entscheid. Prominentestes Beispiel: die Swiss. Diese beförderte sich diesen Sommer regelmässig in die Schlagzeilen. Sie würde ihre Gebühren erst anpassen, wenn es die Schweiz per Gesetz verbiete, liess die Airline damals verlauten.

Darauf beruft sich auch Starticket: «Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen erlauben die Weitergabe der Kreditkartengebühren an die Kunden. Darum wenden wir sie auch weiterhin an.» Zudem werde während des Bestellvorgangs transparent über die Gebühren informiert.

Diese Kosten entstehen bei einer Kreditkartentransaktion

Für jede Transaktion muss Starticket dem externen technischen Zahlungsverarbeiter einen fixen Betrag überweisen. Dieser sogenannte Payment Service Provider kümmert sich um die technische Anbindung der Bezahlmethoden bei Online-Shops und stellt die Verbindung zum Kartenverarbeiter, dem sogenannten Acquirer (z.B. Six oder Postfinance), her.

Der Acquirer wiederum ist das Bindeglied zum Kreditkartenherausgeber (z.B. Visa oder Mastercard) und holt dort die Bestätigung ab, ob eine Karte gültig ist und die Zahlung somit akzeptiert wird. Für diese Dienstleistung erhält der Acquirer von Starticket einen prozentualen Anteil des Bestellwerts.

Auf Kramers Beschwerde hin wird Starticket noch konkreter: «Die Kartenherausgeber wie Visa oder Mastercard verbieten zwar den Zuschlag. Jedoch haben wir nur Vertragsbeziehungen mit den Acquirern und dem technischen Zahlungsverarbeiter.» Es bestehe somit keine Rechtsgrundlage für eine Busse. Diese Aussage ärgert Kramer, denn «das ändert nichts an der Widerrechtlichkeit der Gebühr».

Mastercard hat diesen Herbst erstmals angedroht, Bussen gegen fehlbare Unternehmen auszusprechen. Ob das bereits geschehen ist, wollte der Kreditkartenherausgeber auf Anfrage nicht sagen. Da Mastercard in keiner direkten Vertragsbeziehung mit den Händlern steht, würden die Bussen zunächst an die Acquirer gehen. Diese würden sie dann wiederum an die Händler weitergeben.

Kramers Konsequenz

Hans Kramer war derart verärgert, dass er in einer E-Mail an den CEO von Starticket androhte, künftig keine Tickets mehr bei Starticket zu kaufen. Das dürfte aber schwierig werden. Laut Schätzungen des Ticketing-Jahrbuchs 2016 verkauft Starticket etwa 35 Prozent der Billette aller Unterhaltungsveranstaltungen in der Schweiz und ist damit nach Ticketcorner (geschätzt 60 Prozent Marktanteil) der zweitgrösste Ticketanbieter hierzulande.

Zumindest die bezahlten Kreditkartengebühren wird Kramer aber zurückerhalten – indem er sie nach Erhalt seiner Monatsrechnung beim Kreditkartenherausgeber zurückfordert.

So holen Sie die Gebühr zurück

Konsumenten, die sich die ungerechtfertigten Gebühren sparen möchten, können sie von ihrer Bank oder dem Kreditkartenanbieter zurückfordern – per Online-Formular oder Anruf.

Wichtig: Den Formularen ist eine Rechnungskopie, eine Buchungs- oder eine Bestellbestätigung beizulegen, auf welcher der Zuschlag ausgewiesen wird. In der Regel können nur Zahlungen innerhalb der Schweiz beanstandet werden.

 

  • Viseca-Karten
    unter Beanstandungsformulare > Beanstandung eines Kreditkartenzuschlags (Surcharge)
     
  • UBS
    unter «Beanstandung eines Kreditkartenzuschlags (Surcharge)»
     
  • Postfinance
     
  • Bonuscard
    unter «Beanstandung eines Kreditkartenzuschlags (Surcharge)»
     
  • Migros-Cumulus-Kreditkarten
    unter «Beanstandungsformular»
     
  • Swisscard
     
  • Cornèrcard
    Wenden Sie sich telefonisch an das Kundencenter (091 800 41 41)
     

Quelle: Stiftung für Konsumentenschutz

* Name geändert

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