Die Swiss auf einem Ego-Trip
Eigentlich dürfen Händler im Internet keinen Kreditkartenzuschlag mehr verlangen. Einzig die Swiss will sich nicht daran halten. Dagegen kann man sich wehren.
aktualisiert am 25. August 2017 - 16:09 Uhr
Bis zu 30 Franken Gebühren verlangt die Swiss, wenn ein Kunde online per Kreditkarte zahlt – und befördert sich damit langsam aber sicher ins Abseits. Denn dieser Zuschlag ist seit Anfang August nicht mehr gerechtfertigt.
Auf diesen Zeitpunkt hin hat die Wettbewerbskommission (Weko) die Verrechnungsgebühr ein weiteres Mal von zuletzt 0,7 auf neu 0,44 Prozent gesenkt. Wegen der Höhe dieser Gebühr waren Kreditkartentransaktionen für den Handel bis anhin teurer als jene mit Bargeld, für dessen Transport, Bereitstellung und laufende Echtheitsüberprüfung bei Händlern ebenfalls Kosten entstehen. Seit der Senkung ist das nun aber nicht mehr der Fall: Bargeld- oder Kreditkartenzahlung kommen Händler nun etwa gleich teuer.
Ein wichtiger Schritt für die Kreditkartenbranche. Diese hatte sich lange dafür eingesetzt. Die meisten Schweizer Online-Händler – wie Digitec, Brack oder Media Markt – haben ihre Zuschläge denn auch mittlerweile abgeschafft.
Nicht so Airlines wie die Swiss (1,5 %) oder Easyjet (1 %). Sie verlangen im Internet weiterhin Gebühren, wenn ein Kunde mit der Kreditkarte zahlt. Ihre Beharrlichkeit begründet die Swiss damit, dass sich Airlines in der Schweiz mit höheren Transaktionskosten als andere Händler konfrontiert sähen.
Die Airlines verstossen mit ihren Zuschlägen zwar nicht gegen Schweizer Gesetze, aber gegen die Verträge mit Visa und Mastercard. Diese haben dies bis zur jüngsten Weko-Anpassung geduldet. Gegenüber der SonntagsZeitung kündigte Mastercard nun jedoch an, diesen Herbst Bussen gegen fehlbare Lizenznehmer auszusprechen und zudem härtere Sanktionsmöglichkeiten zu prüfen.
Und auch die EU ergreift Massnahmen: Anfang 2018 wird – zunächst in Deutschland, später in weiteren EU-Ländern – eine neue EU-Richtlinie umgesetzt, die Zuschläge für Zahlungen mit Kreditkarte von Privaten in EU-Ländern untersagt. Wer von einem Schweizer Flughafen Richtung Deutschland abfliegt, wird allerdings gleichwohl Gebühren zahlen müssen. Sie werde diese erst anpassen, wenn die Schweiz es auch per Gesetz verbiete, wird eine Swiss-Sprecherin in der SonntagsZeitung zitiert. Anders Easyjet: Gegenüber dem Beobachter bestätigt die Billigfluglinie, dass sie ab 2018 nicht nur der EU-Regelung folgen, sondern auch in der Schweiz auf die Kreditkartengebühren verzichten wird.
Wer die ungerechtfertigten Gebühren der Swiss nicht akzeptieren möchte, dem stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Die Kreditkartenfirmen bieten Rückforderungsformulare an, mit denen sich Kunden bequem den Zuschlag zurückerstatten lassen können. (siehe Box unten)
Oder man zahlt bei der Buchung eines Swiss-Fluges über das E-Finance der Postfinance. Dafür verlangt die Airline nämlich keine Gebühren – weil sie laut der Preisbekanntgabeverordnung online mindestens eine kostenfreie Bezahloption anbieten muss.
Trotz Weko-Verbot: Starticket hält am Kreditkartenzuschlag fest
Einzelne Online-Händler verlangen noch immer ungerechtfertigt Kreditkartengebühren. Auch Starticket beharrt darauf – und verärgert damit seine Kunden.
Konsumenten, die sich die ungerechtfertigten Gebühren sparen möchten, können sie von ihrer Bank oder dem Kreditkartenanbieter zurückfordern – per Online-Formular oder Anruf.
Wichtig: Den Formularen ist eine Rechnungskopie, eine Buchungs- oder eine Bestellbestätigung beizulegen, auf welcher der Zuschlag ausgewiesen wird. In der Regel können nur Zahlungen innerhalb der Schweiz beanstandet werden.
- Viseca-Karten
unter Beanstandungsformulare > Beanstandung eines Kreditkartenzuschlags (Surcharge)
- UBS
unter «Beanstandung eines Kreditkartenzuschlags (Surcharge)»
- Postfinance
- Bonuscard
unter «Beanstandung eines Kreditkartenzuschlags (Surcharge)»
- Migros-Cumulus-Kreditkarten
unter «Beanstandungsformular»
- Swisscard
- Cornèrcard
Wenden Sie sich telefonisch an das Kundencenter (091 800 41 41)
Quelle: Stiftung für Konsumentenschutz