Unlautere Werbung mit «neuem» Streaming-Angebot
Der Streamingdienst Hollystar wirbt mit einem «neuen» Angebot, das es aber schon zuvor gab. Anstatt die Rüge der Lauterkeitskommission zu akzeptieren, verstrickt sich das Unternehmen in widersprüchliche Erklärungen.
Veröffentlicht am 5. Oktober 2017 - 10:51 Uhr,
aktualisiert am 30. Mai 2018 - 14:45 Uhr
«Hollystar wird noch umfangreicher!» So hatte der Westschweizer Streamingdienst in einem seiner Newsletter im Juli 2017 geworben. Mitglieder mit einem Abo sollten mit einem «Blockbuster-Paket» zusätzliche Gratis-Filme zur Auswahl bekommen und – so der Clou – für ihre Mitgliedschaft nicht mehr bezahlen müssen. Die Filme in dem Bonus-Paket «werden monatlich erneuert und stehen dem Kunden unlimitiert zur Verfügung», hatte das Unternehmen versprochen, das letztes Jahr durch den deutschen Pay-TV-Sender Sky übernommen wurde.
Im Unterschied zu anderen Streamingdiensten bezahlt man bei Hollystar nicht eine Flatrate wie etwa bei Netflix. Wer eine Mitgliedschaft ab CHF 9.90 abschliesst, zahlt einen billigeren Preis für Filme und Serien, die er aus dem Gesamtsortiment kauft oder mietet. Ohne Mitgliedschaft kann der Kunde alle Filme und Serien trotzdem zu einem höheren Preis schauen.
Dem Kunden einen Mehrwert zu geben, ohne etwas dafür zu verlangen, ist ein guter alter Marketing-Trick. Nicht so gut ist er aber, wenn das Angebot gar nicht so neu ist. Denn das Blockbuster-Paket wurde Anfang 2017 schon einmal offeriert, bevor es im April 2017 still und heimlich entfernt wurde. Nur auf Nachfrage erfuhr der Kunde damals, dass es das Angebot nicht mehr gebe. Der monatliche Abopreis blieb damals ebenfalls unverändert. Im Juli 2017 informierte Hollystar wie erwähnt, dass das Paket neu zum Abo hinzukommt (siehe Bild oben).
Als der Beobachter im Sommer 2017 diese Werbemail der Schweizerischen Lauterkeitskommission meldete, erklärte Hollystar in einer Stellungnahme, dass ein technischer Fehler dazu geführt hatte, dass anfangs April 2017 das Paket auf allen Benutzerkonten verschwunden war. Der Fehler sei jedoch einige Tage darauf korrigiert worden, wodurch das Paket allen bestehenden Kunden wieder zur Verfügung stand. Weiter führt das Unternehmen aus:
«Für Neukunden, welche ein Abonnement bei uns gelöst haben, wurde zwischen dem 2. April und dem 2. Juli 2017 das Blockbuster-Paket nicht mehr angeboten. Dementsprechend ist unser Werbemail vom 3. Juli 2017 gerechtfertigt.»
Die Schweizerische Lauterkeitskomission kam aber im Oktober 2017 zum Schluss, dass es «unrichtig und irreführend» ist, nach der Zeitspanne von drei Monaten, in der das Paket nicht mehr offeriert wurde, von einem Neuangebot zu sprechen. Unabhängig davon existierte das Angebot in gleicher Form bereits in der Vergangenheit. Des Weiteren sei die Stellungnahme von Hollystar nicht konsistent mit den Inhalten der Vorkorrespondenz. Die Kommission, die sich mit Fragen des fairen Wettbewerbs befasst, empfahl dem Anbieter daher, «das Blockbuster-Paket nicht als neues Angebot zu bewerben». Doch Hollystar machte von seinem Recht Gebrauch, legte Rekurs ein – und verhedderte sich noch weiter in widersprüchlichen Begründungen.
Als neuen Grund anstelle des technischen Fehlers gab Hollystar nun an, dass für das Blockbuster-Paket für Neukunden gewisse Rechte mit Partnerstudios neu verhandelt werden mussten. Zudem konnte das Unternehmen nicht eindeutig belegen, dass der Newsletter nur an Neukunden versandt wurde, für die das Paket während den drei Monaten nicht verfügbar war. In einer Stellungnahme machte der Beobachter nämlich darauf aufmerksam, dass auch bestehende Kunden vom vermeintlichen Neuangebot im Newsletter informiert wurden.
Die Schweizerische Lauterkeitskomission trat am 23. Mai 2018 auf den Rekurs ein und blieb bei ihrer Empfehlung, das Blockbuster-Paket nicht als neues Angebot zu bewerben. Sie wies darauf hin, dass die Ausführungen von Hollystar bei ihren beiden Stellungnahmen widersprüchlich waren und dass ein Rekurs per se nur möglich ist, wenn der Lauterkeitskommission bei ihrem Erstentscheid eine gewisse Willkür nachgewiesen wird. Da Hollystar in seinem Rekurs keine Willkür geltend machte, blieb die Kommission bei ihrem Entscheid.
Täglich werden weltweit Millionen von Spams und Werbemails versendet. Im ungünstigsten Fall enthält eine solche E-Mail gefährliche Malware, welche das Gerät des Empfängers infiziert. Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Unerwünschte Werbemails - so wehren Sie sich», wie sie bereits präventiv vorgehen, um weniger Spam-Mails zu erhalten und wann der Versand von E-Mail-Massenwerbung eingeschränkt zulässig ist.