Der 62-jährige Zürcher Informatiker Nathan Ledereich hat die 399 Franken für das Jahresabonnement drei Monate zu spät eingezahlt, allerdings mit den Mahnspesen und den Verzugszinsen. Trotzdem hat ihm Basefit den Zutritt zu den Fitnessklubs nach der Zahlung weiterhin verweigert. Als Begründung führte die Firma an, dass sich Ledereich weigerte, auch noch überrissene 136 Franken für einen sogenannten Verzugsschaden zu zahlen. Diesen Zuschlag hat das von Basefit beauftragte Inkassobüro Ideal Payment verlangt.

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Das Verhalten von Basefit ist rechtlich unhaltbar. In ihren Geschäftsbedingungen schreibt die Firma selber, dass dem Mitglied der Zutritt zum Fitnessklub nur so lange nicht mehr gestattet wird, bis es den Beitrag «inklusive aller Verzugszinsen und Mahnspesen» beglichen hat. Dass Ledereich zusätzlich einen Verzugsschaden begleichen müsste, steht nirgends.

Erfolg nach Beobachter-Intervention

Hinzu kommt, dass der Bundesrat erst kürzlich in einem Bericht zum Postulat des FDP-Ständerats Raphaël Comte festgehalten hat, dass man die Kosten einer Inkassofirma nur dann übernehmen muss, wenn dies zuvor als Pauschale mit dem Kunden vertraglich abgemacht worden ist. Doch auch davon steht weder im Basefit-Vertrag noch im Kleingedruckten ein Wort.

Der Beobachter hat im Fall von Nathan Ledereich hartnäckig interveniert – mit Erfolg. Die Fitnesskette hat den Zürcher wieder zum Training zugelassen. Nicht nur das. Basefit hat das laufende Abonnement um drei Monate verlängert.

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Jasmine Helbling, Redaktorin
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