Wie profitieren Kunden von Migros und Coop?
Anfang Jahr ist der Mehrwertsteuersatz um 0,3 Prozent gesunken. Migros und Coop versprachen als Folge tiefere Preise – laut Stiftung für Konsumentenschutz wird das Versprechen nicht umgesetzt.
Veröffentlicht am 15. Januar 2018 - 16:45 Uhr,
aktualisiert am 15. Januar 2018 - 16:28 Uhr
Am 24. September 2017 wurde die Altersvorsorge 2020 an der Urne abgelehnt. Dadurch entgehen der AHV 0,3 Prozentpunkte der Mehrwertsteuer und der Steuersatz sinkt von 8 Prozent auf 7,7 Prozent. Dies führt dazu, dass die Wirtschaft rund 800 Millionen weniger Steuern zahlt.
Migros und Coop versprachen als Folge tiefere Preise. Doch das Versprechen hätten die beiden grössten Schweizer Detailhändler nicht eingelöst, kritisiert nun die Stiftung für Konsumentenschutz SKS. Daraus folgert sie, «dass es die Wirtschaft mit der Weitergabe der Mehreinnahmen nicht eilig hat und die verdeckte Preiserhöhung stillschweigend einheimst.»
Migros und Coop wehren sich gegen diese Aussage. «Wir haben die Preise der Produkte gesenkt, die besonders beliebt oder saisonal im Angebot sind», erklärt Coop auf Anfrage. Die Preissenkungen betragen mehrheitlich mehr als 0,3 Prozent und wurden den Kunden in der CoopZeitung mitgeteilt. So kostet ein Fernseher von Sony nun 2499 Franken anstelle von 2999 Franken, ein Bohrhammer von Bosch 99.90 Franken anstelle von 129 Franken.
Laut Coop mache es wenig Sinn, die Preise aller Produkte zu senken, da erst ab 16 Franken 5 Rappen abgezogen werden können. Migros will die Preissenkungen in den verschiedenen Fachmärkten gestaffelt an die Kunden weitergeben. Bei einigen Produkten ist dies bereits passiert.
SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder gibt sich damit aber nicht zufrieden: «Die Steuer ist auf allen Produkten gesenkt worden. Deshalb muss der Preis auch bei jedem Produkt sinken, bei dem der Mehrwertsteuersatz vorher 8 Prozent betrug.» Alles andere sei nur ein Tropfen auf den heissen Stein.
Der Irrtum, es gebe ein Recht auf Umtausch, ist weit verbreitet. Doch es gibt Ausnahmen. Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Rücktritt oder Umtausch beim Kauf», welche das sind und wie sie mit dem Verkaufspersonal vereinbaren können, einen gekauften Gegenstand später zurückzugeben.