Das Beobachter-Format «Hesch gwüsst?» bietet Gegensteuer zum scheinbar komplizierten (Rechts-)Alltag. Hier erfahren Sie in wenigen Schritten, wie Sie ein Problem lösen oder eine Situation souverän meistern.

Zum Beispiel, wenn Sie einen scheinbar abgelaufenen Gutschein zuhause haben.

⎯ 1 ⎯

Mein Schwiegervater hat mir einen alten Gutschein für eine Klangschalen-Massage geschenkt.

Ohje. Vielleicht ist der Gutschein abgelaufen – so geht das vielen.

Partnerinhalte
 
 
 
 

⎯ 2 ⎯

Er war zwei Jahre gültig, die Frist ist abgelaufen.

Damit kommen Sie leider noch nicht um die Klangschalen herum.

Denn die Frist, die auf dem Gutschein steht, ist juristisch gesehen nicht verbindlich. Zumindest aus Sicht des Beobachters.

⎯ 3 ⎯

Warum nicht?

Auf vielen Gutscheinen steht, dass sie nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gültig seien.

Ob solche Fristen rechtlich verbindlich sind, ist unter Juristinnen und Juristen umstritten. Und das Bundesgericht hat noch nicht darüber entschieden.

⎯ 4 ⎯

Was meint der Beobachter?

Nach unserer Ansicht bleiben Gutscheine mindestens fünf, höchstens zehn Jahre gültig.

Entscheidend ist der Inhalt des Gutscheins.

⎯ 5 ⎯

Der Inhalt?

Genau.

  • Während fünf Jahren sind zum Beispiel Gutscheine für Massagen oder Restaurantbesuche gültig.

  • Zehn Jahre gelten Gutscheine für HotelübernachtungenKonzerte oder Ballonfahrten.

Der juristische Grund: Die Verjährungsfristen im Obligationenrecht bestimmen das so. Und die sind zwingend – ein Anbieter kann sie nicht einfach aushebeln, indem er eine andere Frist vorschreibt.

⎯ 6 ⎯

Das heisst?

Sie können die Massage während insgesamt fünf Jahren einfordern.

Doch das müssen Sie dem Schwiegervater ja nicht verraten.

So viel für heute.

Viel Spass bei der Massage!

Wenn Ihnen das geholfen hat, klicken Sie unten auf «Folgen», um über das nächste «Hesch gwüsst?» informiert zu werden.

Der Beobachter gibt Rat

Haben Sie noch Fragen? Beim Beobachter-Beratungszentrum stehen Ihnen über 30 Fachexpertinnen und Fachexperten zur Seite und unterstützen Sie bei juristischen Angelegenheiten. Schliessen Sie jetzt ein Abo ab oder buchen Sie eine Einzelberatung.

Mehr erfahren

Jetzt folgen, um über neue «Hesch gwüsst?» per E-Mail informiert zu werden