Markus Zürcher* hatte alles genau geplant. Er freute sich auf ein paar Tage Sonne in Malta. Seinen Rückflug buchte der selbständige Architekt für den frühen Morgen, denn er wollte noch nach Graubünden fahren, um am folgenden Tag einen wichtigen Geschäftstermin ausgeruht wahrnehmen zu können. Doch kurz nach der Buchung bekam er eine Mail von der Swiss: Der Flug sei von 9:10 Uhr auf 19:30 Uhr verschoben worden. Für Zürcher sehr unpraktisch. «Dürfen die das?», fragte er sich.

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«Eigentlich nicht», sagt Doris Huber vom Beobachter-Beratungszentrum: «Vertrag ist Vertrag, den darf eine Partei nicht einfach so abändern.» Doch der Kunde habe keine grosse Wahl. «Er kann bloss den Flug annullieren und das Geld zurückfordern, wenn er die Verschiebung nicht will.» Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bestehe in Zürchers Fall nicht. Die Fluggesellschaft habe ihn mehrere Monate vor dem Flug und damit rechtzeitig informiert.