Damit Sie bei der Sicherheitskontrolle keine Probleme bekommen, sollten Sie kurz vor der Reise die aktuellen Vorschriften prüfen. Besondere Regelungen gelten dabei nämlich nicht nur für Flüssigkeiten und Gels.

Das darf ins Handgepäck

Hustentropfen, Zahnpasta, Cremen und Ähnliches darf nur in Behältern von höchstens 100 Millilitern (1 Deziliter) mitgenommen werden. Sämtliche Flüssigkeiten müssen Platz haben in einem wiederverschliessbaren, transparenten Plastikbeutel von maximal einem Liter Inhalt. Pro Person ist ein Beutel erlaubt, das gilt auch für Kinder. Zeigen Sie ihn bei der Kontrolle separat vor.

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Flughafen Zürich testet CT-Scanner

Medikamente und Spezialnahrung etwa für Kleinkinder , die Sie auf dem Flug benötigen, müssen nicht in einem Beutel mitgeführt werden. Für dringend benötigte Medikamente an Bord sollten Sie aber am besten ein ärztliches Attest mitbringen, das auf Englisch verfasst ist.

Artikel aus dem Duty-free-Shop am Flughafen erhalten beim Kauf einen verschweissten Plastikbeutel zusammen mit einer Kaufquittung. Bewahren Sie diese auf und öffnen Sie den Beutel erst am Ende der Reise.

Elektronische Geräte mit Lithiumbatterie, zum Beispiel E-Zigaretten, und Powerbanks müssen im Handgepäck mitgeführt werden. Sie müssen ausgeschaltet sein und dürfen während des Flugs nicht geladen werden.

Rechtsratgeber
Merkblatt «Rechte von Flugpassagieren»

Flug annulliert, überbucht oder verspätet: Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Ihre Rechte als Flugpassagier», was ihnen zusteht und welche Entschädigungssumme sie in den jeweiligen Situationen verlangen können.

Das dürfen Sie nicht einpacken

Grundsätzlich verboten sind explosive und leicht entzündbare Substanzen. Gasflaschen, Feuerwerkskörper und dergleichen dürfen Sie weder im Koffer noch im Handgepäck mitnehmen. Eine Ausnahme gilt bei Feuerzeugen: Pro Person darf eines an Bord mitgenommen werden, muss dabei aber direkt am Körper getragen werden. Verboten sind auch chemische und giftige Stoffe wie Farben, Lacke oder Pfeffersprays.

Ebenfalls nichts im Handgepäck zu suchen haben Gegenstände, die als Waffen missbraucht werden könnten: Taschenmesser, Feilen, Stricknadeln. Auch Gegenstände, die als Schlagstöcke verwendet werden könnten, sowie Werkzeug packen Sie in das aufzugebende Gepäck. Feuerwaffen sind ebenfalls nur unter bestimmten Bedingungen im Koffer erlaubt. 

In einzelnen Ländern oder bei bestimmten Fluggesellschaften gelten noch einschränkendere Bestimmungen. Am besten wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihre Airline. Nehmen Sie nur das Nötigste ins Handgepäck: Reisedokumente, Bargeld und Kreditkarten. Und lassen Sie es nie aus den Augen.

Achtung bei Reisen in die USA

Für Flugreisen in die USA empfiehlt es sich, ein sogenanntes TSA-Schloss beim Aufgabegepäck anzubringen. Bei einem solchen Schloss kann die amerikanische Transport-Sicherheitsbehörde TSA bei der Durchleuchtung das Gepäck mit einem Generalschlüssel leichter kontrollieren.

Beim Handgepäck gelten für die Einreise in die USA leicht verschärfte Sicherheitsbestimmungen für pulverähnliche Substanzen. Produkte wie Make-up oder bestimmte Gewürze dürfen nur in die Flugzeugkabine mitgeführt werden, wenn sie mengenmässig kleiner als 350 Milliliter sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kosmetika, die man im Duty-free-Bereich des Flughafens gekauft hat, solange man sie nicht aus dem verschweissten Plastikbeutel herausnimmt. Auch Arzneimittel oder Babynahrung, die aus dieser Substanz bestehen könnten, sind weiterhin im Handgepäck erlaubt.

Weitere Informationen erhalten Sie im Reisebüro sowie im Internet bei den Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften, Flughäfen und beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl).

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