Wenn Reisebüros in Konkurs gehen, zerplatzen Ferienträume und verpuffen Tausende von Franken. Und Reisende stranden in feuchtheissen Flughafenhallen, weil sie niemand mehr nach Hause fliegen will. So passiert beim Reiseveranstalter FTI Reise gebucht FTI Reisen in Konkurs: Ist das Geld jetzt weg? .

Wer eine Pauschalreise gebucht hat (also zwei touristische Leistungen wie Hotel und Flug oder Flug und Mietwagen zusammen), ist im Konkursfall relativ gut geschützt. Sowohl in Deutschland wie auch in der Schweiz müssen Veranstalter die Kundengelder und die Kosten für einen Rücktransport von Gestrandeten bei speziellen Fonds absichern. In der Schweiz sieht dies das Pauschalreisegesetz so vor.

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Ferien über Garantiefonds abgesichert

Zwar halten sich nicht immer alle Gesellschaften daran. Auch das Logo eines Garantiefonds auf der Homepage muss letztlich nichts bedeuten. Besser, man verlangt vor der Buchung vom Reisebüro einen Nachweis, dass es die Kundengelder abgesichert hat. Oder man schaut auf den Homepages der vier Schweizer Garantiefonds nach (siehe Box unten). Dort sind die Mitglieder publiziert.  

Im Fall der nun insolventen FTI Touristik AG sind die Kundengelder in der Schweiz abgesichert. Wer also eine Pauschalreise gebucht und bereits bezahlt hat, nun aber nicht verreisen kann, kann sich an den Garantiefonds der Schweizer Reisebranche wenden.

Den Schaden kann man online anmelden. Man braucht dazu die Buchungs- und Zahlungsbelege und eine Bankverbindung (IBAN).

Wie lange die Bearbeitungszeit ist und wie viele Reisende betroffen sind, kann man beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche derzeit noch nicht sagen. Erste Auszahlungen würden aber noch vor Ende Juli erfolgen, so ein Sprecher.

Pauschalreisen: Hier sind Kundengelder abgesichert

Schweiz

In der Schweiz gibt es die folgenden Garantiefonds, die die Kundengelder ihrer Mitglieder absichern:

Deutschland

Bei einer Buchung bekommt man einen sogenannten Sicherungsschein. Auf diesem steht, wo die Reisekosten bei einem Konkurs des Reisebüros versichert sind. So müssen sich Kundinnen der FTI Touristik GmbH in München beim Deutschen Reisesicherungsfonds melden.

Ausführliche Informationen zur Rechtslage in Deutschland findet man bei der deutschen Verbraucherzentrale.

Österreich

Wenn ein österreichisches Reisebüro im Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) eingetragen ist, ist es auch versichert.