Der deutsche Reiseanbieter FTI Reisen ist pleite – und mit ihm einige Tochtergesellschaften (FTI Österreich, FTI Niederlande, 5vorFlug, BigXtra Touristik GmbH, Drive FTI, Cars and Camper). Wer über fti.de oder in einer deutschen Filiale gebucht hat, hat Pech. Derzeit nicht betroffen sind die Schweizer Filiale der Firma und fti.ch. Was heisst das für Kundinnen und Kunden?

Flug und Hotel bei FTI Deutschland gebucht

Wer über die deutsche FTI Reisen gebucht hat (FTI Touristik GmbH), für den wird es mühsam. Am besten fragt man direkt bei Airline und Hotel nach, ob sie von FTI bereits eine Zahlung erhalten haben. Wenn nicht, fällt die Reise ins Wasser.

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Immerhin: Wer eine Pauschalreise gebucht hat (also zwei Leistungen wie Flug und Hotel oder Flug und Mietwagen), erhält das verlorene Geld möglicherweise von einer Versicherung zurück. Deutsche Pauschalreiseveranstalter sind nämlich verpflichtet, das Reisegeld abzusichern.

Welche Versicherung zuständig ist, steht in den Reiseunterlagen respektive im sogenannten Sicherungsschein. Wer eine private Reiseversicherung hat, kann sich auch an diese wenden. Ob ein solcher Schaden gedeckt ist, steht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Flug und Hotel bei FTI Schweiz gebucht

Der Schweizer Ableger mit Sitz in Allschwil (FTI Touristik AG) ist vom Konkurs nicht betroffen. Das hat eine Sprecherin gegenüber dem «Tages-Anzeiger»  bestätigt. Wer also über fti.ch gebucht hat, kann vorerst aufatmen. Übrigens: Auch in der Schweiz müssen Reiseveranstalter die Zahlungen ihrer Kundschaft versichern. Es gibt mehrere Garantiefonds, die im Konkursfall einspringen würden.