Über 10 Prozent aller Züge von München nach Zürich mussten an der Schweizer Grenze den Bremshebel ziehen – weil sie verspätet waren.

Diese Zahl für das erste Quartal 2024 geht aus einer Antwort des deutschen Bundesverkehrsministeriums hervor, die dem «Tages-Anzeiger» vorliegt. Das waren mehr Züge als im ganzen Jahr 2023.

Sie durften nicht ins Schweizer Bahnnetz einfahren, weil sie sonst auch hierzulande massive Verspätungen verursacht hätten.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Unschön für Passagiere: Da hat man extra einen direkten Zug bestiegen, um gemütlich sitzen bleiben und pünktlich am Zürich Hauptbahnhof aufs Perron hüpfen zu können. Welche Rechte haben jene, die stattdessen umsteigen müssen und dadurch viel Zeit verlieren?

Entschädigung ab 60 Minuten Verspätung

Sie können eine Entschädigung verlangen. Und zwar von dem Transportunternehmen, bei dem sie das Ticket gekauft haben. Wer etwa bei den SBB das Billett für die Fahrt von München nach Zürich gebucht hat, kann einfach das Onlineformular ausfüllen.

Verlorene Liebesmüh ist es hingegen, beim Schalter eines SBB-Reisezentrums vorstellig zu werden. Passagiere, die bei der Deutschen Bahn das Ticket gekauft haben, müssen dort auf den Zugklapptisch hauen.

Geld gibt es aber nur dann zurück, wenn man mindestens eine Stunde zu spät am Ziel ankommt. Dann gibt es 25 Prozent des Ticketpreises retour. Bei mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent.

Aber was gilt für Leute, die ein Abonnement besitzen?

Die Formel bei Abos

Hier rechnet die Bahn mit dem sogenannten Tagespreis: dem Abopreis geteilt durch die Anzahl Tage der Gültigkeit. Mehr als 10 Prozent des Abopreises kann man insgesamt aber nicht verlangen. Von Entschädigungen ausgeschlossen sind Kinder-Mitfahrkarten, Junior-Karten, Bahnangestellten-Abos und Halbtax-Abos.

Weitere Details und was gilt, wenn man wegen eines gestoppten Zugs ein Konzert verpasst oder gar spätabends an einem Bahnhof strandet, steht hier.