Schaden während Ferien – wer haftet?
In den Ferien ist unser Boot gekentert, und ich habe meine Kamera verloren. Das Schweizer Reisebüro sagt, ich müsse den Schaden beim ägyptischen Bootsführer geltend machen. Ist das korrekt?
aktualisiert am 23. August 2018 - 18:50 Uhr
Nicht, wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben. Das ist der Fall, wenn Sie bei demselben Reisebüro neben der Bootstour auch noch eine andere Leistung gebucht haben, etwa den Flug oder eine Übernachtung. Dann haftet das Schweizer Reisebüro auch für das Verhalten des ägyptischen Bootsführers, den es zur Erfüllung des Vertrags beigezogen hat.
Das Reisebüro haftet nur dann nicht, wenn Sie den Schaden selber verursacht haben oder wenn das Boot wegen höherer Gewalt gekentert ist, zum Beispiel wegen eines Sturms.
Aber Achtung: Das Reisebüro kann in den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sachschäden eine Haftungsbeschränkung vorsehen. Diese Beschränkung darf das Zweifache des Preises der Pauschalreise nicht übersteigen.
Bei Streitigkeiten mit dem Reisebüro können Sie sich auch an den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche wenden. Er kann vermitteln.
Sind Sie beim Durchlesen des Vertrags für Ihre Pauschalreise stutzig geworden, ob dieser wirklich die nötigen Anforderungen erfüllt? Beobachter-Mitglieder erhalten mit der Checkliste «Pauschalreise: Vertragsinhalt» eine Übersicht, was per Gesetz im Minimum vertraglich festgehalten sein sollte.