In der Nacht auf den 18. Oktober, exakt um 23.59 Uhr, stellte Cobalt Air den Betrieb ein. Der zypriotischen Fluggesellschaft war das Geld ausgegangen, ihre Maschinen blieben am Boden. Das Grounding betraf auch Schweizer Reisende. Etwa Peter Vock aus Olten. Er und seine Partnerin hatten via Hotelplan eine Woche Ferien auf der Mittelmeerinsel gebucht – ein Pauschalangebot für rund 2500 Franken.

Hotelplan setzte alle Hebel in Bewegung und fand einen Ersatz-Jet für die Hinreise. Doch damit fing für Peter Vock der Ärger an. «Das Flugzeug wirkte nicht vertrauenswürdig», sagt er. Auf den Sitzen lagen verdreckte Kaffeebecher, an der Kabinenwand klebte Schokolade. Aber man kam, wenn auch mit zwei Stunden Verspätung , auf Zypern an. Das Deluxe-Zimmer im Hotel, sagt Vock, sei wunderbar gewesen. Er und seine Partnerin genossen die Ferien. Nur eine Frage beschäftigte sie: Was ist mit dem Rückflug? Ein Mail an Hotelplan, in dem er sich über den Hinflug beschwerte, blieb unbeantwortet.

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Im Ton verfehlt

Eines Ferienmorgens fand Peter Vock unter der Hoteltür einen Zettel. «Sie reisen bereits am Sonntag ab», teilte der Veranstalter Hotelplan mit. Einen Tag früher als gebucht. Für die äusseren Umstände hatte Vock Verständnis, nicht aber für den Ton, in dem das Schreiben verfasst war: «Da fehlte eine Entschuldigung und der Hinweis auf eine Rückerstattung.»

Wieder zu Hause, kontaktierte Vock den Hotelplan-Kundendienst. Dort wimmelte man ihn ab. Es sei eben eine spezielle Situation. Man könne nichts machen. Dem widerspricht Beobachter-Beraterin Nicole Müller: «Das Risiko, dass eine Airline pleitegeht, kann ein Reisebüro nicht auf die Kunden überwälzen Übers Reisebüro buchen Was sind die Vorteile? . Es muss den Minderwert für den verlorenen Tag entschädigen.»

«Wir baden es als Veranstalter aus»

Von einer Reklamation Beschwerden Der Ton macht die Reklamation Vocks hat Hotelplan keine Kenntnis. Im System sei nichts vermerkt, sagt Sprecherin Prisca Huguenin. «Immerhin konnte er heimfliegen.» Man wolle sich aber kulant zeigen. «Wenn eine Fluggesellschaft baden geht, baden wir es als Veranstalter aus.» Vock und die anderen rund 60 Reisenden, die einen Tag früher abreisen mussten, sollen sich mit dem Kundendienst in Verbindung setzen, dann gebe es eine Rückerstattung.

Für Peter Vock ein schwacher Trost. «Es geht mir nicht ums Geld», sagt er, «sondern um Anstand.» Für ihn, der selber 25 Jahre im Verkauf gearbeitet habe, wäre es die Pflicht von Hotelplan gewesen, betroffene Kunden aktiv über eine Entschädigung zu informieren. «Beim nächsten Mal werde ich einen grossen Bogen um dieses Reisebüro machen.»

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Wer über ein Reisebüro mindestens zwei Leistungen bucht, zum Beispiel Flug und Hotel, schliesst einen Vertrag als Pauschalreise ab. Das heisst, dass der Reiseveranstalter bei Problemen der Ansprechpartner ist. Beobachter-Mitglieder erfahren, wie ihre Rechte aussehen, wenn etwas Unvorhergesehenes den Reiseplan plötzlich durcheinanderwirbelt, sei es durch einen Sturm am Urlaubsort oder weil der Veranstalter selber Änderungen durchführt.