Am Mittwochabend konnten SBB-Passagiere stundenlang keine Tickets kaufen. Weder in der SBB-App noch an Automaten oder über die Webseite der SBB. Das löst Unsicherheiten aus: Darf man trotzdem in den Zug steigen, oder droht dann eine Busse? 

Rechtlich gesehen schliesst man in dem Moment einen Vertrag ab, wenn man ein Billett kauft und in den Zug steigt. Einfach gesagt: Geld gegen Transport. Wenn es aber schlicht unmöglich ist, am Abfahrtsort ein Ticket zu erwerben, darf man trotzdem einsteigen.

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Gibt es einen Billettschalter?

Vorher sollte man aber abklären, ob es einen Billettschalter in der Nähe gibt, und man sollte alternative Verkaufskanäle prüfen. Zum Beispiel über Apps von lokalen Transportunternehmen wie BLS Mobil oder an einem nahe gelegenen Automaten eines städtischen Verkehrsbetriebs. Funktioniert das alles nicht, kann man bei der Kontrolleurin im Zug bezahlen. Einen Zuschlag darf sie nicht verlangen.

Hat man schon im Voraus ein Billett gelöst, kann es aber wegen eines technischen Problems im Zug nicht abrufen, findet man die Kaufquittung oft auch im E-Mail-Eingang. In diesen Fällen muss man natürlich nicht nochmals im Zug bezahlen. Schwierig wird es, wenn man das Ticket nur in der App gespeichert hat und wegen der Störung nicht vorzeigen kann. Dann sollte man die Situation erklären und auf Kulanz hoffen.

Im Falle einer Busse

Erhält man trotzdem eine Busse, kann man sich bei den SBB beschweren. Dafür gibt es ein Onlineformular. Sollten die SBB die Beschwerde ablehnen, kann man sich an die Durchsetzungsstelle des Bundesamts für Verkehr wenden. Zwingende Voraussetzung ist, den abschlägigen Entscheid der SBB, das allfällig im Voraus gelöste Ticket sowie eine Kopie des Kontrollbelegs und des Zuschlags beizulegen. Ebenfalls hilfreich sind ein Nachweis, dass das Ticketsystem zum besagten Zeitpunkt ausgefallen ist – zum Beispiel mit der Kopie einer Nachrichtenmeldung – und der Hinweis, dass am Einstiegsort auch kein Schalter verfügbar war.