Die allerwichtigsten Hinweise zur Sicherheit eines Landes bekommt man vom Bund: Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) veröffentlicht aktuelle Informationen zu Politik und Kriminalität. Es erlässt aufgrund von seriösen eigenen Quellen, meist Botschaften der entsprechenden Länder, Empfehlungen, welche Regionen man grundsätzlich meiden und welche man nur unter Einhaltung besonderer Sicherheitsmassnahmen bereisen sollte. Diese Empfehlungen sind zwar nicht verbindlich, es lohnt sich aber auf jeden Fall, sie zu beherzigen.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Zwar helfen die Schweizer Botschaften und Konsulate ihren Staatsangehörigen in einer Notlage. Doch diese Hilfe ist meist kostenpflichtig. Die Reiseversicherung Sicher reisen Gut geplant ist halb gereist muss keine Kosten übernehmen, wenn die Warnhinweise auf fahrlässige Weise nicht beachtet worden sind.

Allerdings kann das EDA nicht alle Eventualitäten berücksichtigen: Über das tagesaktuelle Geschehen, meteorologische Entwicklungen oder Naturkatastrophen wie auch Krankheiten kann das EDA nicht berichten. Auch hier ist es wichtig, das Know-how und die Erfahrung eines Reisebüros Übers Reisebüro buchen Was sind die Vorteile? durch seriöse eigene Recherchen zu ersetzen, wenn man in kritische, sehr exotische oder abgelegene Gebiete reisen möchte.

Registrierung beim EDA kann sich lohnen

Neben der Website mit Reisehinweisen unterhält das EDA die Online-Registrierungsplattform Itineris, auf der man relevante Daten wie Aufenthaltsort und -dauer sowie Kontakte deponiert, damit das EDA im Fall einer unvorhergesehenen Krisensituation schneller und präziser intervenieren und allenfalls zwischen hilfesuchenden Schweizern im Ausland und Angehörigen in der Schweiz vermitteln kann. Das EDA bietet zudem eine Helpline, die rund um die Uhr und das ganze Jahr über besetzt ist: helpline@eda.admin.ch oder Telefon +41 800 24-7-365.

Das Konsulat hilft in Notfällen

Die Schweizer Botschaft oder das Konsulat hilft bei einer Notsituation im Ausland – allerdings nur wenn es sich erwiesenermassen um eine echte Notlage handelt. Achtung: Diese Ämter sind weder Auskunfts- noch Reisebüros, und die Hilfeleistung ist kostenpflichtig.

Der konsularische Schutz für Schweizerinnen und Schweizer im Ausland beginnt dann, wenn die Mittel zur Selbsthilfe ausgeschöpft sind. In einem Notfall (zum Beispiel bei einem Unfall, bei einem Todesfall oder auch bei einer Verhaftung) klärt die schweizerische Vertretung im Ausland zusammen mit der hilfesuchenden Person ab, wie ihr weitergeholfen werden kann.

Passverlust

Ist bei einem Diebstahl der Pass weggekommen, hilft die Auslandsvertretung der Schweiz. Allerdings kann es einige Tage dauern, bis die neuen Papiere beschafft sind. Bedingung für Ersatzpapiere ist eine Verlustanzeige bei der Polizei. Es hilft, wenn Sie eine Fotokopie des Passes separat aufbewahren beziehungsweise Kopien unter gemeinsam reisenden Personen austauschen.

Finanzielle Notlage

Gerät man durch einen Diebstahl in eine finanzielle Notlage Reisen Lieber mit Bargeld oder Kreditkarte zahlen? und kann das Problem nicht mit eigenen Mitteln lösen, gewähren Auslandsvertretungen einen sogenannten Überbrückungskredit, der allerdings rückzahlungspflichtig ist. Sie schiessen auch das Geld für den Rückflug vor, falls das Ticket abhandengekommen ist.

Krankheit, Unfall, Katastrophe

Wer im Ausland verunfallt, sollte sich sofort bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers und bei der Reiseversicherung (falls vorhanden) melden. Die Unfallversicherung zahlt Repatriierungsflüge nur, wenn sie medizinisch notwendig sind und im Ausland keine ausreichende medizinische Versorgung gewährleistet ist. Wenn keine Unfallversicherung über den Arbeitgeber besteht, springt die Grundversicherung der Krankenkasse nicht für einen Transport nach Hause ein. In diesem Fall müsste man sich vorrangig um eine Zusatzversicherung kümmern.

Notfallbehandlungen aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung sind über die Grundversicherung abgedeckt. Die Höhe der Kostenübernahme ist auf den doppelten Betrag begrenzt, den die gleiche Behandlung im Wohnkanton gekostet hätte. Je nach Reiseland – etwa USA und Kanada – muss man also eine Reisezusatzversicherung abschliessen. Bei Notfallbehandlungen in EU-/Efta-Ländern werden die Arzt- und Spitalkosten im gleichen Umfang übernommen, wie es die lokale obligatorische Krankenversicherung für dortige Einwohner vorsieht. Vergessen Sie nicht, Ihre Krankenversichertenkarte mitzunehmen. Auf deren Rückseite befinden sich in den meisten Fällen die Angaben der europäischen Krankenversicherungskarte.

Raub und Diebstahl

Bei einem Raub gilt immer: sofort die Polizei benachrichtigen und ein Protokoll erstellen lassen. Lassen Sie sich unbedingt eine Kopie des Protokolls aushändigen, damit Sie zu Hause Versicherungsansprüche geltend machen können. Für kleinere Diebstähle genügt es, sich bei der lokalen Polizeiwache zu melden und Anzeige zu erstatten.

Was sollte man noch beachten?

Wer auf Reisen geht, muss sich informieren. Bucht man eine Pauschalreise in ein klassisches Ferienland, eventuell mit Reiseleitung vor Ort, kann man davon ausgehen, dass die Verantwortlichen die Sicherheitslage im Blick haben. Stellt ein Reisebüro ein Flugticket in ein gefährliches Gebiet aus, wird man explizit vor Gefahren gewarnt. Wer jedoch von sich aus eine Reise plant und bucht, muss diese Informationen selbst sammeln. Je individueller die Reiseplanung, desto mehr Verantwortung liegt beim Reisenden.

Reisetipps für mehr Sicherheit: Was man tun und besser lassen sollte
  • Für Ihre individuelle Sicherheit gilt: Vorsicht und Respekt ja, Paranoia nein.
     
  • Andere Länder, andere Sitten: Es gibt unzählige Beispiele für mögliches Fehlverhalten in anderen Ländern. Machen Sie sich deshalb über die religiösen, kulturellen, politischen, sozialen und sprachlichen Besonderheiten schlau, das trägt zur Sicherheit bei.
     
  • Beachten Sie die Kleidervorschriften in religiösen Stätten wie Kirchen, Moscheen oder Tempeln. Spaghettiträgertops und kurze Hosen sind hier tabu. Schultern und Knie müssen in jedem Fall bedeckt sein.
     
  • Falls Sie als Frau allein reisen, ist es noch wichtiger, die kulturellen und religiösen Spielregeln Ihres Gastlands zu kennen. In vielen Ländern gilt die Kleidung als Gradmesser für die «Verfügbarkeit» einer Frau: Prostituierte tragen Schminke, trinken und rauchen. Folglich werden Frauen, die sich so benehmen, als Prostituierte wahrgenommen. Ein Ehering kann gegen Anmache helfen, auch wenn man nicht verheiratet ist. Allerdings nicht in Teilen Afrikas: Dort gelten verheiratete Frauen als «leichter zu haben» als ledige. Gehen Sie nach Möglichkeit abends nicht allein in Bars, denn an manchen Orten wird bei einer Frau ohne Begleitung automatisch darauf geschlossen, dass sie auf der Suche nach einem Mann sei.
     
  • Fragen Sie an der Rezeption Ihres Hotels, welche Gegenden und Stadtteile tagsüber sicher sind und welche Sie allenfalls auch nachts ohne Bedenken aufsuchen können.
     
  • Kritisieren Sie nie öffentlich traditionelle, kulturelle, religiöse oder politische Eigenheiten des Gastlands.
     
  • Tragen Sie Wertgegenstände unauffällig bei sich und nehmen Sie möglichst wenig Kostbares mit.
     
  • Kennen Sie sich in einer Stadt nicht aus, nehmen Sie beim Verlassen des Hotels eine Visitenkarte mit der Hoteladresse mit.
     
  • Nehmen Sie nichts an den Strand mit, worauf Sie im weiteren Verlauf der Reise nicht verzichten könnten.