Wenn die gekaufte Wassermelone explodiert
Ein Mann kauft eine Wassermelone in der Migros. Über Nacht «verjagts» die Frucht, der Tisch muss repariert werden. Wer kommt eigentlich für den Schaden auf?
Veröffentlicht am 27. August 2020 - 14:02 Uhr
In Bruno Hunkelers Esszimmer explodierte eine Wassermelone. Fruchtfleisch landete auf Möbeln und an der Decke, ätzende Säure lief über den hölzernen Esstisch und hinterliess Flecken. «Ich putzte, schrubbte und schmirgelte die Tischplatte ab. Doch nichts hat geholfen», sagt der Luzerner. Der saure Melonenschaum frass sich ins Eichenholz: Die Tischplatte muss aufgefrischt werden – für 750 Franken.
Die Frucht hatte er zwei Tage zuvor in der Migros in Hochdorf LU gekauft. «Ich habe sie sorgfältig in die Früchteschale gelegt. Dass es die Melone über Nacht ‹verjagt›, damit habe ich nicht gerechnet.»
Ähnliches ist vor Jahren in China passiert. Nur gingen dort Hunderte Wassermelonen auf einer Fläche so gross wie 63 Fussballfelder in die Luft. Die Ernte war ruiniert. Nachweislich waren Wachstumschemikalien zum Einsatz gekommen, was die Melonen in Kombination mit dem Gärungsprozess zum Platzen brachte.
Wachstumsfördernde Chemikalien kämen bei Migros-Melonen aus Spanien und Italien nicht zum Einsatz, heisst es bei der Genossenschaft. «Vermutlich hat die Frucht innerlich gegoren, wodurch Gase freigesetzt wurden und sich Druck aufbaute.» Diesem hielt die Schale nicht stand.
Bruno Hunkeler bekam eine neue Melone, verlangte aber Schadenersatz für seine ruinierte Tischplatte. Die Produkthaftpflicht kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden, da die Migros Prüf- und Produktrichtlinien einhielt.
Wenn es sich um einen unmittelbaren Schaden eines Produkts der Migros handelt, ist die Verkäuferin grundsätzlich verpflichtet, den weiteren Schaden zu ersetzen – auch wenn sie beweisen kann, dass sie schuldlos ist. Da die Migros Bruno Hunkeler jedoch mit der neuen Melone Ersatz lieferte, ist es juristisch umstritten, ob die Verkäuferin den Schaden ersetzen muss.
Trotzdem zeigte sich die Migros versöhnlich: Nachdem der Beobachter nachgefragt hatte, erstattete sie Bruno Hunkeler den gesamten Schadensbetrag in Form von Gutscheinen zurück.
Selbst Abschmirgeln half nichts
Bei einem Sachschaden kommt schnell die Frage auf: Wer haftet und wer zahlt? Sind zusätzlich Personen involviert, kann es noch teurer werden. Beobachter-Mitglieder erfahren, welche Privatversicherungen unabdingbar sind und wofür sie in welchem Fall aufkommen.