Hilfe, die immer ankommt
Brauchen alte, kranke oder behinderte Menschen zu Hause Unterstützung, übernimmt häufig die Spitex die Betreuung. Wie funktioniert das? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
aktualisiert am 20. Juli 2017 - 13:13 Uhr
Spitex wird die spitalexterne Hilfe, Gesundheits- und Krankenpflege genannt. Also die Unterstützung zu Hause - ausserhalb eines Spitals oder Heims.
Die notwendigen Pflege- und Hilfeleistungen erbringen gemeinnützig organisierte Spitex-Dienste wie auch profitorientierte Spitex-Unternehmen - die sogenannte private Spitex. Spitex-Verband Schweiz heisst der Dachverband der Non-Profit-Spitex.
Die Kernleistungen der gemeinnützig organisierten Spitex sind Abklärung der notwendigen Leistungen, Beratung der Kunden und Angehörigen in Fragen der Hilfe und Pflege, Krankenpflege, Beratung in Gesundheitsfragen sowie Unterstützung im Haushalt und soziale Begleitung. Verschiedene lokale Spitex-Organisationen bieten zusätzliche Dienstleistungen an, zum Beispiel Kinder-Spitex, Hilfsmittelverleih, Mahlzeitendienst, Autofahrdienst, Reinigungs- und Wohnungsräumungsdienst oder Betreuung und Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen.
Die gemeinnützige Spitex bietet keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung an. Wenn die Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden aus fachlichen, menschlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr verantwortet werden kann, muss nach Alternativen gesucht werden.
Hier kommt unter Umständen einer der privaten Anbieter in Frage. Deren Leistungsangebot geht in der Regel über dasjenige der öffentlichen Spitex hinaus. Allerdings sind die Leistungen von privaten Spitex-Organisationen meistens teurer, da sie nicht von der öffentlichen Hand subventioniert werden.
Die Spitex unterstützt betagte und pflegebedürftige Menschen in den eigenen vier Wänden. Ob eine Pflege zu Hause oder im Heim finanziert wird, entscheidet die Krankenkasse nach verschiedenen Gesichtspunkten. Beobachter-Mitglieder erfahren, worauf es bei der Pflege ankommt.
In der öffentlichen Spitex arbeiten zum grossen Teil diplomierte Pflegefachleute, Fachangestellte Gesundheit, Hauspflegerinnen, Pflegeassistenten und Haushelferinnen. Hinzu kommen auch noch Fachleute in den Bereichen Betriebsleitung und Administration. Ausserdem bietet die gemeinnützige Spitex Lehrstellen und Praktikumsplätze an.
Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die wegen Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Altersgebrechen, Behinderung oder Ähnlichem auf Unterstützung zu Hause angewiesen sind, können die Spitex in Anspruch nehmen. Entscheidend ist, dass der Bedarf an Spitex-Leistungen abgeklärt und die Notwendigkeit festgestellt wurde.
Als Erstes braucht man eine ärztliche Verordnung vom Hausarzt oder von einem Spital. Danach kann der Patient Kontakt mit der lokalen Spitex aufnehmen. Ausnahme: Wenn jemand bloss hauswirtschaftliche Unterstützung braucht und diese selber bezahlt, ist keine ärztliche Verordnung notwendig; die Kundin oder der Kunde kann sich direkt an die lokale Spitex wenden. Wenn man aber die Leistung von einer Zusatzversicherung oder allenfalls von den Ergänzungsleistungen vergütet haben will, braucht es eine ärztliche Verordnung. Erkundigen Sie sich vorgängig bei der Krankenkasse oder bei der kantonalen EL-Stelle.
Eine Fachperson der Spitex klärt die nötigen Leistungen mit dem Kunden und dem Arzt ab und legt Art, Umfang, Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer der Einsätze fest. Angehörige und andere Personen, die Hilfe leisten, werden wenn nötig in die Abklärung einbezogen. Nach dieser gesetzlich vorgeschriebenen Bedarfsklärung erbringt die Spitex die vereinbarten Leistungen und stellt sie dem Klienten in Rechnung.
Gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sind die Kosten der ärztlich verordneten Pflege und die Bedarfsklärung von der Grundversicherung der Krankenkassen gedeckt und werden dem Spitex-Kunden bis auf Selbstbehalt und Franchise von seiner Krankenkasse rückvergütet. Dabei handelt es sich im Grossen und Ganzen um folgende Dienstleistungen:
Abklärung und Beratung:
- Abklärung des Pflegebedarfs mit Arzt und Patient; Planung der Massnahmen
- Beratung und Kontrolle bei der Einnahme von Medikamenten oder beim Gebrauch medizinischer Geräte und Utensilien
- Beratung des Patienten und der an der Krankenpflege beteiligten Personen bei der Durchführung der Krankenpflege
Untersuchung und Behandlung:
- Blutdruck und Puls messen
- Massnahmen zur Atemtherapie
- Medikamente verabreichen
- Zucker im Blut und im Urin bestimmen
- Wunden spülen, reinigen und versorgen
- Fusspflege bei Diabetikern
allgemeine Grundpflege:
- Unterstützung bei der Mund- und Körperpflege, beim An- und Ausziehen sowie beim Essen und Trinken
- Beine einbinden und Kompressionsstrümpfe anlegen
- den Patienten betten und lagern
- Bewegungsübungen, mobilisieren
- Dekubitusprophylaxe, Massnahmen zur Verhütung oder Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut
Die Bedingung für die Übernahme der Kosten dieser Leistungen ist in jedem Fall eine ärztliche Verordnung. Die Krankenkassen beteiligen sich ebenfalls an den Kosten für Leistungen der privaten Spitex, sofern die Organisation von der Krankenkasse anerkannt ist. Allerdings übernimmt der Krankenversicherer die Kosten nur zum Tarif der öffentlichen Spitex.
Nicht kassenpflichtig sind hauswirtschaftliche Leistungen sowie Pflegeleistungen, die nicht in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgelistet sind. Solche haben die Klienten grundsätzlich selber zu tragen. Allerdings können gewisse Bereiche durch Zusatzversicherungen der Krankenkassen abgedeckt werden. Unter Umständen können ungedeckte Spitex-Kosten als sogenannte krankheits- und behinderungsbedingte Mehrkosten über die Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV zurückerstattet werden.
Achtung: Ratsam ist immer, sich vorgängig bei der eigenen Krankenkasse zu erkundigen, welche Kosten übernommen werden und in welchem Umfang.