Versicherungen leben vom Prinzip der Solidarität. Viele zahlen ein, damit die wenigen, die etwas brauchen, im Notfall unterstützt werden. Lydia Strom, die ihren wirklichen Namen nicht genannt haben möchte, war solidarisch. 24 Jahre lang zahlte sie 1500 Franken Erwerbsausfallversicherung pro Jahr. Erst als selbständige Kosmetikerin, dann als angestellte Masseurin. «Geld von der Versicherung brauchte ich nie», erzählt die 62-Jährige dem Beobachter.

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Bis sie kurz vor der Pensionierung erkrankte. Den Job in einer orthopädischen Klinik musste sie aufgeben – für den gewohnten Lebensstandard fehlte nun Geld. Ein Teil der Einkommenslücke wird durch das Taggeld der IV gedeckt.

Den Rest des Einkommens, das ihr bis zur ordentlichen Pensionierung entgeht, werde die Erwerbsausfallversicherung abdecken, die Lydia Strom bei der Mobiliar abgeschlossen hatte – dachte sie.

Der erste Jahrgang, der länger arbeiten muss

Das Problem: Der Versicherungsschutz endet im Mai 2025. Das steht so im Vertrag. Strom feiert aber erst im September 2025 ihren 64. Geburtstag und wird drei Monate später, im Dezember 2025, pensioniert.

Das hat mit der Umsetzung der Erhöhung des Rentenalters für Frauen zu tun, die bedeutet: Es wird in vier Schritten von 64 auf 65 Jahre erhöht. «Ich bin mit 1961 der erste Jahrgang, der drei Monate über das alte Pensionsalter hinaus arbeiten muss.»

Zwischen Mai und Dezember bekommt Strom deshalb kein Geld von der Versicherung für das Einkommen, das ihr aus gesundheitlichen Gründen entgeht.

Bei Vertragsabschluss galten andere Regeln

Das Problem: Bei Vertragsabschluss zwischen Strom und der Mobiliar im Mai 2000 lag das Pensionsalter für Frauen in der Schweiz noch bei 63. Und die Absicherung der Erwerbsunfähigkeit war vertraglich an ein bestimmtes Datum gekoppelt, nämlich eines, zu dem Lydia Strom nach damals geltendem Recht bereits pensioniert sein sollte.

Inzwischen wurde das Rentenalter für Frauen 2005 erst auf 64 Jahre und 2022 per Volksabstimmung auf 65 Jahre erhöht.

«Verlängerung des Vertrags nicht möglich»

Strom ist sich zwar sicher, dass die Versicherung damals mit dem Versprechen warb, «bis zur Pensionierung» für Kundinnen da zu sein. Aber nachweisen lässt sich das nicht. Sicher ist: Der Vertrag wurde nie angepasst – auch weil Strom das Enddatum des Vertrags nie überprüfte.

Mobiliar-Sprecherin Kim Allemann sagt, die Vertragsdauer einer Erwerbsausfallversicherung werde bis zum ordentlichen Pensionsalter gewählt, «welches bei Vertragsabschluss gilt». Die Vertragsdauer sei eine wichtige Grundlage zur Berechnung der Vertragsprämie. «Eine Vertragsverlängerung ist deshalb nicht möglich.»

«Ich möchte die Leute, insbesondere Frauen, dazu ermutigen, ihre Verträge zu überprüfen.»

Lydia Strom

Das Arbeitsleben von Frau Strom hat sich verlängert. Die Erwerbsausfallversicherung jedoch blieb auf dem Stand von 2000 und hinterliess auf den letzten Metern eine Versicherungslücke. Die Versicherte ist enttäuscht, auch wenn sich der finanzielle Ausfall in Grenzen hält. Konkret «entgeht» ihr ein Betrag von 10’500 Franken.

Sie kenne ähnliche Fälle, sagt Strom, «von Freundinnen, die kurz vor der Pensionierung auf Geld aus der Erwerbsausfallversicherung angewiesen sind». Deren Verträge jedoch ausliefen, während das Pensionsalter erhöht wurde. «Ich möchte die Leute, insbesondere Frauen, dazu ermutigen, ihre Verträge frühzeitig zu überprüfen», sagt sie zum Beobachter.

Wichtig ist dabei, das frühzeitig zu tun – und nicht erst, wenn sich der gesundheitliche Zustand verschlechtert hat.