Ab September muss die Kundschaft der Krankenversicherung Klug mehr Prämien zahlen. Und zwar in den Kantonen Aargau, Luzern, Nidwalden und Zürich. Teurer wird nur die Grundversicherung. Die Prämien für Zusatzversicherungen bleiben gleich. 

Erlaubt bei mangelnden Reserven 

Den Entscheid hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) aufgrund der schlechten finanziellen Lage der Kasse gefällt. Als Aufsichtsbehörde hat das BAG unter anderem die Aufgabe, die Zahlungsfähigkeit der Krankenversicherungen zu kontrollieren. 

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Beim jährlichen Solvenztest stellte das BAG fest, dass die Klug-Krankenkasse für das laufende Jahr nicht mehr genug Reserven hat, darum leitet es Massnahmen zur Sicherung ein. Eine davon ist die sogenannte unterjährige Prämienerhöhung. 

Schon letztes Jahr rekordtiefe Reserve

Bereits im Solvenztest 2023 zeigte sich, dass die Klug-Krankenkasse, verglichen mit allen anderen vom BAG geprüften Versicherungen, mit 43 Prozent die tiefste Solvenzquote hatte. Die Solvenzquote zeigt das Verhältnis der tatsächlich vorhandenen Reserven zur Mindesthöhe der Reserven. Heisst: Nur 43 Prozent der geforderten Mindesthöhe können von Klug auch wirklich gedeckt werden. Die Ergebnisse des Solvenztests 2024 wurden noch nicht veröffentlicht.

«Opfer des eigenen Erfolges»

Die Klug sei Opfer ihres eigenen Erfolgs geworden, sagte die Geschäftsführerin Yvonne Dempfle gegenüber SRF. Sie hätten 2023 ein grosses Wachstum verzeichnet, was zu einer kleineren Reserve führte. Mögliche Gründe könnten sein, dass sie die Prämien zu tief angesetzt oder sich die Kosten in diesen Kantonen anders entwickelt hätten als berechnet. 

Kundschaft darf zu anderer Kasse wechseln

Dass die Prämien während des Jahres erhöht werden, ist selten. Zuletzt geschah es vor acht Jahren. Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Kundinnen und Kunden mindestens zwei Monate im Voraus zu informieren. Betroffene haben dann die Möglichkeit, innerhalb eines Monats seit der Ankündigung die Versicherung zu kündigen.

Betroffene Kundinnen und Kunden der Klug-Krankenkasse können die Grundversicherung noch bis Ende Juli kündigen. Die neue Krankenkasse muss bis zum 31. August die lückenlose Weiterversicherung bestätigen.

Mit Musterbriefen leichter die Krankenkasse wechseln

Der Beobachter bietet zwei Musterbriefe – einen für die Kündigung der jetzigen und einen für die Neuanmeldung bei der neuen Krankenkasse: