Mitten im Jahr höhere Prämien – ist das legal?
Die Prämien der Krankenversicherung Klug steigen per 1. September. Was Betroffene tun können.
Veröffentlicht am 2. Juli 2024 - 16:42 Uhr
Ab September muss die Kundschaft der Krankenversicherung Klug mehr Prämien zahlen. Und zwar in den Kantonen Aargau, Luzern, Nidwalden und Zürich. Teurer wird nur die Grundversicherung. Die Prämien für Zusatzversicherungen bleiben gleich.
Erlaubt bei mangelnden Reserven
Den Entscheid hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) aufgrund der schlechten finanziellen Lage der Kasse gefällt. Als Aufsichtsbehörde hat das BAG unter anderem die Aufgabe, die Zahlungsfähigkeit der Krankenversicherungen zu kontrollieren.
Beim jährlichen Solvenztest stellte das BAG fest, dass die Klug-Krankenkasse für das laufende Jahr nicht mehr genug Reserven hat, darum leitet es Massnahmen zur Sicherung ein. Eine davon ist die sogenannte unterjährige Prämienerhöhung.
Schon letztes Jahr rekordtiefe Reserve
Bereits im Solvenztest 2023 zeigte sich, dass die Klug-Krankenkasse, verglichen mit allen anderen vom BAG geprüften Versicherungen, mit 43 Prozent die tiefste Solvenzquote hatte. Die Solvenzquote zeigt das Verhältnis der tatsächlich vorhandenen Reserven zur Mindesthöhe der Reserven. Heisst: Nur 43 Prozent der geforderten Mindesthöhe können von Klug auch wirklich gedeckt werden. Die Ergebnisse des Solvenztests 2024 wurden noch nicht veröffentlicht.
«Opfer des eigenen Erfolges»
Die Klug sei Opfer ihres eigenen Erfolgs geworden, sagte die Geschäftsführerin Yvonne Dempfle gegenüber SRF. Sie hätten 2023 ein grosses Wachstum verzeichnet, was zu einer kleineren Reserve führte. Mögliche Gründe könnten sein, dass sie die Prämien zu tief angesetzt oder sich die Kosten in diesen Kantonen anders entwickelt hätten als berechnet.
Kundschaft darf zu anderer Kasse wechseln
Dass die Prämien während des Jahres erhöht werden, ist selten. Zuletzt geschah es vor acht Jahren. Die Krankenkassen sind verpflichtet, die Kundinnen und Kunden mindestens zwei Monate im Voraus zu informieren. Betroffene haben dann die Möglichkeit, innerhalb eines Monats seit der Ankündigung die Versicherung zu kündigen.
Betroffene Kundinnen und Kunden der Klug-Krankenkasse können die Grundversicherung noch bis Ende Juli kündigen. Die neue Krankenkasse muss bis zum 31. August die lückenlose Weiterversicherung bestätigen.
Der Beobachter bietet zwei Musterbriefe – einen für die Kündigung der jetzigen und einen für die Neuanmeldung bei der neuen Krankenkasse:
3 Kommentare
Kündigen sie nie die Zusatzversicherung bei der bestehenden Krankenkasse! Falls sie über 50 sind bekommen sie bei keiner Krankenkasse die Zusatzversicherung.
Gut gemeinter Gruss
Zbynek Haskovec - Schütz
Nun ist es wircklich an der Zeit, dass die Krankenkassen zu einer oder zwei fusionieren. Sie könnten so wie die AHV übersichtlicher, mit bedeutend weniger Verwaltungskosten (ohne Milliarden Gelder verfliessen zu lassen!) auskommen, was schlussendlich die Kosten in Grenzen halten könnte. Der Bundesrat und alle Beteiligten sind gefordert, dass schnell eine annehmbare Lösung zustandekommt, ohne Lobbiisten und Kantöligeist, für das ganze Land einheitlich! Siehe Beobacher Artikel in Nr. 11. Nach untersuchten Fakten trägt man in der Schweiz 54% der Gesundheitskosten sel
Sophie Sch
Na Super. Ist doch marode das ganze System. Im Oktober dann die nächsten Prämienerhöhung und dann nochmals wechseln? Jetzt im Halbjahres Rhythmus wechseln? Absolut Sinnloser Aufwand.
Wann kommt die Einheitskrankenkasse mit einheitlichen Prämien oder noch besser die kostenlose medizinische Grundversorgung.
Nur letzteres animiert zum richtigen Handeln und senken der Arzt und Medikamenten Kosten sowie des übermässiges abschöpfen.
Menschen gehen nicht wegen lustig zum Arzt und Familien bezahle bald 1/3 für das KVG. Das kann es nicht sein!