Die Sammlung Bührle ist seit 2021 im Kunsthaus Zürich ausgestellt. Das ist problematisch. Denn ein unabhängiges Forschungsteam, geleitet durch den Historiker Raphael Gross, hat herausgefunden: Ein beträchtlicher Teil der Werke dieser Sammlung war vor dem Zweiten Weltkrieg in jüdischem Besitz.

In einem Interview mit CH Media äussert sich jetzt die Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch selbstkritisch. Sie räumt ein, dass die Stadt Zürich den Leihvertrag mit den Bührle-Erben deutlich kritischer hätte bewerten müssen. Und sie sagt klar: «Wir hätten früher reagieren müssen!»

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Zwar gab es eine Untersuchung von Provenienzforschern der Stiftung Bührle. Deren Aufgabe war es, die Herkunft eines Kunstwerkes zu prüfen – also wem sie seit ihrer Entstehung gehörten.

Bisherige Untersuchungen genügen nicht mehr

Kritiker stellten die Ergebnisse in Frage, da die Untersuchung von der Bührle-Stiftung selbst stammt. Deshalb entschieden die Stadt und der Kanton Zürich im Jahr 2023, das Ergebnis überprüfen zu lassen. 

Die unabhängige Untersuchung zeigt: Die bisherigen Untersuchungen durch die Stiftung Bührle genügen den Standards nicht mehr. 

Gemäss dem Subventionsvertrag zwischen der Stadt Zürich und der Zürcher Kunstgesellschaft darf keine Raubkunst im Kunsthaus gezeigt werden.

Neue Strategie in Planung

Die Stadt Zürich will die Empfehlungen des Forschungsteams analysieren und dafür geeignete Massnahmen entwickeln. Gespräche mit der Stiftung Sammlung E. G. Bührle sind laut Mitteilung bereits nach der Sommerpause geplant.

Zudem plant die Stadt Zürich bis Ende nächstes Jahr die Strategie Erinnerungskultur, die sich mit solchen Themen befasst.

Die Bührle-Ausstellung wurde aufgrund von grosser Kritik bereits einmal überarbeitet. Auch die Recherchen des Beobachters über Ausbeutung und Zwangsarbeit von «Versorgten» sind Teil davon.