Immer Ärger mit der Verwaltung
Schlechter Service, nie erreichbar: Immobilienverwaltungen erhalten rekordtiefe Noten. Der Beobachter sagt, welche Rechte Mieterinnen und Mieter haben.
Veröffentlicht am 13. Januar 2025 - 15:45 Uhr
Viele Mieterinnen und Mieter sind vom Service ihrer Liegenschaftsverwaltung enttäuscht. In Onlineforen bekommen Immofirmen ihr Fett weg. Auf Trustpilot.com bringen es die grösseren Verwaltungen kaum auf mehr als zwei von fünf Sternen. Die NZZ berichtete kürzlich über das Qualitätsproblem der Verwaltungen.
Bei einer Leerwohnungsziffer von rund einem Prozent sind Immobilienverwaltungen schlicht am längeren Hebel – ein guter Kundendienst scheint nicht unbedingt nötig. Dennoch: Mieterinnen und Mieter haben Rechte, die jede Verwaltung wahren muss – Wohnungsknappheit hin oder her. Hier erfahren Sie anhand von realen Vorwürfen von Mieterinnen und Mietern bei Onlinebewertungen, welche Rechte das sind.
1. Nachmieter nicht prüfen
«Warte seit einer Woche auf Rückmeldung wegen Nachmietersuche. Sehr ärgerlich, da alles bereit ist – nur keine Information seitens Verwaltung.»
Das ist Ihr Recht: Die Verwaltung muss genügend Zeit haben, um Nachmieter zu prüfen. Bei professionellen Immobilienverwaltungen sollten zwei bis drei Wochen reichen. Wenn die Verwaltung nicht reagiert, können Sie Ihre Mietzinszahlungen einstellen – auf den Zeitpunkt hin, an dem eine passende Nachmieterin die Wohnung übernommen hätte.
2. Unerreichbar sein
«Ganze acht Mal musste ich die Telefonnummer anrufen, bis ich aus dieser Warteschleife herauskam und mit einem echten Menschen reden konnte.»
Das ist Ihr Recht: Eine Verwaltung muss für ihre Mieterinnen und Mieter erreichbar sein, damit sie auf Anfragen oder Notfälle reagieren kann. Anders gesagt: Sie muss eine angemessene Verwaltung der Liegenschaft gewährleisten. Es gibt zwar keine Vorschriften, die die Erreichbarkeit genauer regeln. Dennoch darf man grundsätzlich erwarten, dass man die Verwaltung während der üblichen Bürozeiten kontaktieren kann.
3. Mietkaution nicht freigeben
«Warte schon seit zwei Monaten auf meine Mietkaution, aber sie haben immer eine Ausrede.»
Das ist Ihr Recht: Wenn Sie für alle offenen Mieten, Nebenkosten und allfällige Mieterschäden aufgekommen sind, muss die Verwaltung Ihre Kaution freigeben – normalerweise innerhalb eines Monats. Wenn sie das nicht tut, können Sie die Schlichtungsbehörde anrufen oder warten. Wenn die Verwaltung nicht innert Jahresfrist rechtlich gegen Sie vorgeht, können Sie die Kaution direkt von der Bank herausverlangen.
4. Wohnung nicht heizen
«Seit vier Tagen funktioniert die Heizung in der Wohnung gar nicht. Die Mitarbeiterin sagte, dass es aussen noch nicht genug kalt ist, um zu heizen. Dabei fällt die Temperatur draussen unter 13 Grad.»
Das ist Ihr Recht: Ihre Wohnung muss genügend warm sein. Angemessen ist eine durchschnittliche Temperatur von 20 bis 21 Grad im Zeitraum von 7 bis 23 Uhr. Wenn es in Ihrer Wohnung zu kalt ist, liegt ein Mangel im Sinne des Mietrechts vor. Sie haben das Recht, dass dieser behoben wird.
5. Reparaturen verrechnen
«Die Verwaltung versucht, jede Rechnung für Reparaturen mir als Mieterin unterzuschieben.»
Das ist Ihr Recht: Als Mieterin müssen Sie nur für den sogenannten kleinen Unterhalt aufkommen. Dazu gehört alles, was eine durchschnittlich begabte Mieterin ohne besonderes Fachwissen mit einfachen Handgriffen selbst erledigen kann. Sobald es für die Reparatur eine Fachperson braucht, ist die Verwaltung für die Rechnung zuständig.