Eine Frau aus Basel-Stadt erhielt am 18. August 2022 die Veranlagungsverfügung des Steueramts. Drei Monate später, am 15. November, reichte sie dagegen Einsprache ein. Das sei zu spät, befanden nacheinander die Steuerverwaltung, die Steuerrekurskommission, das Appellationsgericht und jetzt, in letzter Instanz, auch das Bundesgericht.

Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage, und die Frau habe keine stichhaltigen Gründe genannt, warum sie die Frist nicht habe einhalten können. Sie sei «arbeitstechnisch sehr eingespannt» gewesen und habe «unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen» gelitten, machte die Frau geltend, ohne das näher auszuführen. Das genüge nicht, ausserdem hätte sie gleichwohl eine Vertretung organisieren können, hält das Gericht fest.

Partnerinhalte
 
 
 
 
Buchtipp
Der Steuerberater
Buchcover Der Steuerberater

Grundsätzlich ist es möglich, eine verpasste Einsprachefrist unter Hinweis auf eine Krankheit oder einen Unfall «wiederherzustellen», also nochmals Zeit zu gewinnen. Aber die Beeinträchtigung müsse «derart einschneidend sein, dass die beschwerdeführende Person davon abgehalten wird, innerhalb der Frist zu handeln oder eine Drittperson mit der notwendigen Vertretung zu betrauen», so das Gericht. Dazu braucht es zum Beispiel ein aussagekräftiges Arztzeugnis.

Bundesgericht, Urteil vom 6. Februar 2024 (9C_708/2023)

Beratung für Beobachter-Mitglieder

Berichten, beraten, bewegen Der Beobachter in neuem Design Ein Heft, das bewegt und inspiriert : Das macht den Beobachter aus. Wer ein Jahresabo besitzt – digital oder Print –, erhält Zugang zur kostenlosen Rechtsberatung, die von über 30 Fachexpertinnen und Fachexperten geleistet wird. Ein einmaliges Angebot in der Schweizer Medienlandschaft.

mehr zum Beratungsangebot

Weitere Gerichtsurteile
Steuern: Frist nur mit Arztzeugnis verlängern
Bauer mit Schrotflinte: Keine Notwehr
Sexuelle Belästigung – Verdacht reicht für Kündigung
Bestatter muss kurze Gräber akzeptieren
Kein Recht auf Sex im Gefängnis
Versicherung von Steuern abziehen
Sexualstraftäter darf nicht in den Ausgang
Raser erwischt – Sohn kommt in Haft
Keine Liege am Pool: Geld zurück
Tochter zu reich: Kein Kinderabzug
Wann ist ein Saft ein Saft?
Kein halber Kinderabzug für Teilzeit-Papi
Ein spanisches Schwein vor Schweizer Gericht
Frau muss die Steuern ihres Mannes zahlen
Achtung bei Betreibung: Screenshot reicht nicht als Beweis
Gericht glaubt nicht, dass Millionär umgezogen ist
Maske verweigert – fristlos gekündigt
Plötzlich wollte er das Land verschenken statt verkaufen
Handy am Ohr – Autofahrer muss zahlen
Fussballer muss hier Steuern zahlen
Millionär darf nicht auf Geld zugreifen
Dieser Steuertrick ging schief
Gefangen im Krankenbett
Kein Abzug für Umbaukosten
Rassismus am Arbeitsplatz
Teure Hauswartin wird gestoppt
Sachbeschädigung aus «ehrbaren» Gründen?
Unterhalt zahlen – trotz Satanismus-Vorwürfen
Ferien als Zuschlag auszahlen
Kein Recht auf Kontakt zu den Enkelkindern
Bundesgericht streicht Abzüge für Alimente
Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren