Wenn die Pleite droht: Tipps für Angestellte
Den Lohn zu spät oder gar nicht erhalten? Dann könnte Ihre Arbeitgeberin in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Der Beobachter weiss, was Sie tun können.
2024 erreichten Konkurse in der Schweiz einen neuen Rekordwert.
Im Jahr 2024 wurden in der Schweiz 17’036 Konkurse eröffnet. Das sind 10 Prozent mehr als im Vorjahr, die Zahl entspricht einem neuen Rekord. Betroffen sind auch Tausende von Angestellten, die auf ihre Löhne warten.
Ein Konkurs kündigt sich meistens schon Monate vorher an. Der Beobachter weiss: Bei diesen Alarmzeichen sollten Sie hellhörig werden.
Hohe Fluktuation, verweigerte Gespräche, unerfüllte Versprechen
Eine finanzielle Schieflage entsteht oft schleichend. Und vermeintlich harmlos sind meist auch die Zeichen, die darauf hindeuten. Die versprochene Lohnerhöhung zum Beispiel, die nie ausbezahlt wird, oder der verschärfte Umgangston. Eine Chefin, die plötzlich nicht mehr erreichbar ist, oder laufende Gerichtsverfahren, von denen man irgendwann erfährt.
Das können Angestellte tun: Suchen Sie das Gespräch – wenn nötig auch hartnäckig. Lassen Sie sich allfällige Zusagen schriftlich geben. Es kann sich lohnen, bei ehemaligen Angestellten (etwa über die Plattform Linkedin) nachzufragen, warum ihr Arbeitsverhältnis endete. Auch Branchenverbände können eine gute Informationsquelle sein, wenn es um den Ruf einer Firma geht.
Zu wenig Arbeit
Kunden springen ab, die Auftragsbücher sind leer, und ohnehin sollte man schnell und möglichst überall sparen. Wenn Firmen ihre Angestellten früher nach Hause schicken oder ausdrücklich Minusstunden anordnen, ist das ein deutliches Warnzeichen.
Das können Angestellte tun: Minusstunden müssen Sie nicht akzeptieren. Bieten Sie weiterhin Ihre Arbeit an – am besten mit dem Musterbrief des Beobachters. Auch ein Blick ins Betreibungsregister kann sich nun lohnen. Hat die Firma offene Betreibungen? Wenden Sie sich dafür ans Betreibungsamt am Sitz Ihrer Arbeitgeberin.
Lohn kommt verspätet oder gar nicht
Wenn der Lohn nur noch schleppend oder gar nicht mehr kommt, sollten Angestellte nicht zu lange warten – und sich vor allem nicht einlullen oder vertrösten lassen. Denn wer jetzt schnell handelt, kann gegenüber anderen Gläubigerinnen im Vorteil sein. Wer zuerst betreibt, sieht oft auch zuerst Geld.
Das können Angestellte tun: Mahnen Sie schriftlich und setzen Sie eine kurze Zahlungsfrist. Für zukünftigen Lohn können Sie von der Arbeitgeberin Sicherheiten verlangen – etwa eine Bankgarantie. Solange Sie keinen Lohn auf dem Konto haben, dürfen Sie Ihre Arbeit aussetzen. Wenn die Firma offensichtlich zahlungsunfähig ist, können Sie auch fristlos kündigen. Beides müssen Sie schriftlich androhen. Für ausstehende Löhne können Sie dann die Betreibung einleiten. Lesen Sie dazu das Beobachter-Merkblatt «Wenn der Lohn ausbleibt».
- Beobachter, Musterbrief: So protestieren Sie gegen unverschuldete Minusstunden
- Beobachter, Merkblatt: Wenn der Lohn ausbleibt
- SRF, Regionaljournal Basel Baselland: Mögliche Verdoppelung der Konkurse 2025 – Ämter bereiten sich vor