Inkassobüro treibt Geld beim Falschen ein
Ein Mann hat nachweislich weder Waren bestellt noch erhalten – und wird trotzdem vom Inkassobüro Arvato Infoscore betrieben.
Veröffentlicht am 10. Mai 2024 - 16:00 Uhr
Die Rechnung des Inkassobüros Arvato Infoscore kam überraschend. Noch überraschender war die Begründung: Stefan Forster habe offene Forderungen bei Amazon und müsse Fr. 681.80 bezahlen.
Dazu ein Satz, den der Beobachter-Leser im ersten Moment übersah: Eine Adressnachforschung habe ergeben, dass er umgezogen sei.
Bei Amazon hatte Stefan Forster, der in Wirklichkeit anders heisst, keine offenen Rechnungen, wie ihm der Onlinekonzern bestätigte. Dann zeigte sich: Seine Ex-Partnerin, mit der er bis vor vier Jahren zusammenwohnte, hat in ihrem Amazon-Profil die frühere – gemeinsame – Wohnadresse nie geändert.
Arvato Infoscore muss bei Datenbankrecherchen festgestellt haben, dass Stefan Forster vor Jahren den gleichen Wohnsitz hatte wie sie – und schickte die Mahnungen kurzerhand ihm zu. Denn von der Ex-Partnerin konnte das Inkassobüro den neuen Wohnort anscheinend nicht herausfinden.
Ex-Partnerin will zahlen
Alles halb so schlimm, könnte man meinen. Seine Ex-Partnerin meldete sich bei Arvato Infoscore und bestätigte, dass sie die Waren bestellt habe und die Forderungen auch begleichen werde.
Doch der Irrtum wurde nicht korrigiert. Stattdessen erhielt Stefan Forster plötzlich eine zusätzliche Mahnung für eine weitere Bestellung vom letzten Sommer, für die er ebenfalls nicht verantwortlich war. Diesmal forderte Arvato Infoscore 1022 Franken – inklusive happiger Mahngebühren und angeblichen Verzugsschadens. Dazu drohte das Inkassobüro auch gleich mit der Betreibung.
Über seinen Anwalt verlangte Stefan Forster von Arvato Infoscore, die offenen Forderungen zu belegen. Doch statt einer Antwort erhielt er nun zwei Betreibungen. Er erhob daraufhin Rechtsvorschlag.
Warum Arvato Infoscore ihn betreibt, obschon die richtige Schuldnerin bekannt ist und auch bereit ist, die Forderungen zu begleichen, bleibt trotz mehrmaliger Nachfrage unklar. Das Inkassobüro beharrt darauf, Forster habe in beiden Fällen die Waren bestellt – obschon vorliegende Dokumente das Gegenteil belegen.
Die Schuldanerkennung der Ex-Partnerin akzeptiert Arvato Infoscore nicht. Firmensprecher Sebastian Hesse sagt gegenüber dem Beobachter: «Eine einfache E-Mail genügt nicht.» Er fordert ein von beiden unterzeichnetes «Dokument zur Schuldumschreibung». Doch Stefan Forster sieht nicht ein, weshalb er eine «Schuldumschreibung» unterzeichnen soll, wenn er bei Amazon – nachweisbar – gar keine offenen Forderungen hat.
Rechtlich gesehen muss er tatsächlich nicht belegen, dass er kein Geld schuldet. Katharina Siegrist vom Beobachter-Beratungszentrum sagt: «Es ist am Inkassobüro, eine Forderung zu belegen.»
Tipps bei ungerechtfertigten Betreibungen
- Verlangen Sie beim Inkassobüro einen Beleg für die angebliche Forderung.
- Halten Sie einmal schriftlich fest, dass Sie diesen Betrag nicht schulden und lassen Sie sich nicht auf einen weiteren Briefwechsel ein.
- Erheben Sie im Fall einer Betreibung Rechtsvorschlag.
- Wenn das Inkassobüro darauf keine Klage einreicht, können Sie beim Betreibungsamt die Löschung der Betreibung beantragen.