Hesch gwüsst?
Betreibung – das können Sie jetzt tun
Unser Tool «Hesch gwüsst?» erleichtert Ihnen das Leben. Diesmal: Wie man sich gegen eine ungerechtfertigte Betreibung wehrt.
Nicole Müller
Veröffentlicht am 29. Februar 2024 - 06:00 Uhr
Veröffentlicht am 29. Februar 2024 - 06:00 Uhr
Hier erfahren Sie in angenehmer Kürze, wie Sie das Thema speditiv angehen und erledigen.
Jetzt folgen, um über neue «Hesch gwüsst?» per E-Mail informiert zu werden
Der Beobachter gibt Rat
Haben Sie noch Fragen? Beim Beobachter-Beratungszentrum stehen Ihnen über 30 Fachexpertinnen und Fachexperten zur Seite und unterstützen Sie bei juristischen Angelegenheiten. Werden Sie jetzt Mitglied oder buchen Sie eine Einzelberatung.
Partnerinhalte
Nicole Müllerist seit 2012 beim Beobachter und leitet das Ressort Ratgeber. Die Juristin und Journalistin berät im Beratungszentrum und schreibt über Themen im Bereich Konsum, Wohnen und Strafrecht.Mehr erfahren
2 Kommentare
Das Quiz ist gut, lässt aber am Ende einen ganz wichtigen Teil aus. Nämlich, dass man innert einer bestimmten Frist die Betreibung verbergen kann. Der Beobachter hat dazu ein passendes Formular: „Eintrag in Betreibungsregister löschen“ .
Wichtig dabei sind diese Fristen:
- der Gläubiger verlangt nicht innert 3 Monaten dessen Beseitigung.
- Danach muss man aktiv werden, denn das Gesuch muss man innerhalb von einem Jahr (!!) stellen, seitdem der Zahlungsbefehl zugestellt wurde.
Sehr geehrte Frau Müller
da haben Sie recht, vielen Dank. Der erwähnte Artikel sowie den Musterbrief, um den Eintrag im Betreibungsregister löschen zu lassen, findet man hier: https://www.beobachter.ch/geld…
Wichtig: Man muss vorher bereits Rechtsvorschlag erhoben haben.
Freundliche Grüsse
Das Beobachter-Team