Willi Bösch ist frustriert. Er hatte sich auf eine Fernreise mit seiner Frau gefreut und wollte sich im Ausland wie gewohnt auf die Prepaidkarte von Naka Mobile mit Sitz in Sirnach TG verlassen. Vergeblich, wie er Mitte Dezember 2024 feststellte: Das Internet ging nicht. Telefonieren auch nicht.

Auch die Homepage der Swiss Mobile – so der Name der SIM-Karte des Naka-Angebots – war nicht zu erreichen.

Partnerinhalte
 
 
 
 

«Ich finde es eine Frechheit, dass man als Kunde nicht informiert wird.»

Peter Wegmüller, Prepaidkunde

Ähnlich erging es Peter Wegmüller, der mit seiner Prepaidkarte desselben Anbieters plötzlich weder telefonieren noch ins Internet gelangen konnte.

Bildcollage Handyscreens mit Bildschirmfotos eines Kunden von Swiss Mobile; Swiss Mobile Plötzlich ist das Prepaid-Guthaben futsch Die Prepaidkarte Swiss Mobile versprach billiges Roaming. Doch plötzlich geht gar nichts mehr – und der Thurgauer Anbieter Naka ist nicht zu erreichen.

Plötzlich ist das Swiss-Mobile-Guthaben weg: Kunden der Naka AG sind aufgeschmissen.

Quelle: Freepik, Privat – Montage: Beobachter

Bösch und Wegmüller haben die Karte über ein Angebot der Swiss gekauft. Die Fluggesellschaft hatte das Produkt 2014 in einer Medienmitteilung als «eigene Roaming-SIM-Karte» und «besonders attraktives» Angebot für Vielreisende beworben. Die Karte konnte unter anderem während Flügen im Duty-free-Angebot für knapp 30 Franken gekauft werden. 

Die Swiss lehnt jede Verantwortung ab

Auf Anfrage des Beobachters distanziert sich die Swiss heute. Sie habe die SIM-Karten Swiss Mobile nicht selbst verkauft, sondern man habe der Naka AG lediglich «Verkaufsflächen zur Verfügung gestellt». Der Vertrag galt jedoch zwischen Kunden und dem Telekomanbieter. Seit 2019 sei die Geschäftsbeziehung zwischen der Swiss und Naka beendet. Für weitere Fragen verweist die Swiss auf die Naka AG.

Diese reagiert allerdings weder auf Fragen des Beobachters noch auf diejenigen der Kundinnen und Kunden.

«So eine Sauerei»

Peter Wegmüller ist empört: «Ich finde es eine Frechheit, dass man als Kunde nicht informiert wird, obwohl noch Geld auf der Prepaidkarte war.»

Ähnlich formulieren es mehrere mutmassliche Kundinnen im Onlineforum Teltarif.de. «Ich habe keinen Zugriff mehr auf meinen Account. 40 Franken gezahlt, und jetzt habe ich das Geld verloren. So eine Sauerei. Was kann man tun?», schreibt jemand. 

«Bei uns wurde die gesamte Plattform gehackt»

Gegen die Naka AG wurde laut Handelsregister im Frühjahr 2024 ein Konkursverfahren eröffnet. Allerdings existiert die AG bis heute weiterhin, jedenfalls auf dem Papier. Der Beobachter hat versucht, den CEO und einzigen Verwaltungsrat zu erreichen, um ihn mit den Vorwürfen zu konfrontieren. Ohne Erfolg. 

Nur einmal hat die Naka AG auf Fragen von Willi Bösch reagiert. In einer Mail vom November 2024, die dem Beobachter vorliegt, heisst es: «Bei uns wurde die gesamte Plattform gehackt. Wir versuchen sie mit Hochdruck wieder zum Laufen zu bringen. Viel mehr können wir im Moment nicht sagen.» 

Schlichtungsstelle kann nichts tun

Ob das stimmt, lässt sich nicht unabhängig überprüfen. Fragen dazu liess die Naka AG unbeantwortet. In solchen Fällen, also bei Unerreichbarkeit des Fernmeldeanbieters, kann auch die Schlichtungsstelle Ombudscom nichts ausrichten, sagt der Geschäftsführer Oliver Sidler zum Beobachter.

Grundsätzlich seien Anbieter verpflichtet, an Schlichtungen teilzunehmen. Falls sie das nicht tun, kann das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ein Aufsichtsverfahren einleiten. 

Bei einem Wechsel Nummer mitnehmen

Kundinnen und Kunden können ihre Nummer jedoch zu einem neuen Anbieter portieren lassen, wenn ihr aktueller Anbieter – aus welchen Gründen immer – nicht mehr in der Lage ist, einer Portierung zuzustimmen. Dazu muss ein neuer Anbieter kontaktiert werden – mit der Bitte, die Übertragung vorzunehmen. Zu beachten ist allerdings, dass der neue Anbieter keine Pflicht hat, die Nummer zu importieren.

Eine spezifische gesetzliche Regelung zum Umgang mit Prepaid-Guthaben gibt es in der Schweiz nicht, schreibt das Bakom auf Anfrage. Guthaben auf Prepaid-Verträgen seien eine «vertragsrechtliche und keine fernmelderechtliche Angelegenheit». 

Der aktuelle Fall um die Naka zeigt: Diese Gesetzeslücke sollte im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten geschlossen werden.

Quellen