Darf ich den Hund behalten?
Frage: Ich bin mit meinem Hund in eine neue Wohnung gezogen. Bei der Besichtigung sah der Vermieter das Tier und sagte nichts. Jetzt sagt er, Hunde seien verboten. Was nun?
aktualisiert am 16. Oktober 2017 - 13:21 Uhr
Wenn Sie mit dem Vermieter vertraglich nichts Spezielles zur Tierhaltung abgemacht haben, dürfen Sie auch ohne seine Zustimmung einen Hund in der Wohnung halten. In den meisten Mietverträgen ist allerdings ein Verbot oder eine Zustimmungserfordernis festgehalten. Wichtig ist daher, dass Sie in einem solchen Fall den Vermieter um Erlaubnis bitten, andernfalls droht Ihnen die Kündigung.
Sind in Ihrem Mietvertrag keine Haustiere untersagt, dürfen Sie den Hund behalten. Das kann Ihnen der Vermieter im Nachhinein nun nicht mehr verbieten – es sei denn, Ihrem Nachbarn würde durch dauerndes nächtliches Gebell der Schlaf geraubt.
Bei einer Wohnungsbesichtigung bleibt meist nicht viel Zeit übrig. Umso wichtiger ist es, vorher eine Liste mit Prioritäten zu erstellen, um vor Ort bei offenen Fragen nachzuhaken. Sind Haustiere in der Wohnung erlaubt? Gibt es verdeckte Lärmquellen in der Nähe? Beobachter-Mitglieder sind mit der Checkliste «Passt die Wohnung» optimal für die Wohnungssuche vorbereitet.