Mit dem jüngsten Update von Apple (iOS 13.7) verfügt das Betriebssystem meines iPhones nun über eine integrierte Covid-Tracing-Funktion – kann ich nun auf die Swiss-Covid-App verzichten?

Nein. Die Funktion im Apple-Betriebssystem ist weder ein Ersatz noch eine Ergänzung zur Swiss-Covid-App –auch wenn Beschreibungen und Berichte etwas Anderes suggerieren.

«Die Funktion soll es Ländern, die noch keine Lösung haben, erleichtern, sich am digitalen Kontakt-Tracing zu beteiligen zu können – ohne dass sie selbst vertieftes Knowhow und eine eigene Mobile-App aufbauen und bereitstellen müssen», sagt Ubique-CEO Mathias Wellig. Ubique hat in Zusammenarbeit mit der EPFL und ETH Zürich die Swiss-Covid-App entwickelt.

Dank der im Betriebssystem integrierten Funktion müssten interessierte Staaten nun nur noch elementare Infrastrukturen zur Verfügung stellen (einen Server um Codes nach positiven Tests zu generieren und einen zum Abgleichen der zufälligen IDs) und den Informationsaustausch sicherstellen.

Für das hiesige Contact-Tracing ist die Funktion also kein Gewinn, da in der Schweiz ja eben diese Pionierarbeit geleistet wurde und die Swiss-Covid-App bereits im Einsatz ist. «Offenbar liess sich Apple von unserer Architektur inspirieren», sagt Wellig.

Der Prozess läuft mit den neuen iOS-Bordmitteln nahezu identisch ab wie bei der Swiss-Covid-App: Das Gerät sucht über Bluetooth nach anderen iOS- oder Android-Mobiltelefonen, bei denen die Funktion der Begegnungsmitteilungen ebenfalls aktiviert ist, tauscht mit diesen zufällige IDs aus und speichert diese. Welche Begegnung die Funktion als gefährdenden Kontakt einstuft (zum Beispiel ab welcher Verweildauer über welchen Zeitraum in welcher Distanz), hängt von der Region ab, die in den Einstellungen aktiviert ist. Apple hinterlegt die in dieser Region gültigen gesundheitsbehördlichen Anweisungen.

Eine Zusammenführung der beiden Systeme wäre gemessen am möglichen Nutzen laut Wellig zu komplex. 

Warum braucht es die Tracing-App überhaupt?

Die SwissCovid-App informiert uns, wenn wir uns in der Nähe einer infizierten Person bewegt haben. Dieses Contact-Tracing ist eine der Massnahmen in der Pandemiebekämpfung. Kontakte mit Erkrankten werden dabei zurückzuverfolgt, um weitere Übertragungen aufzudecken oder zu verhindern. Dies muss möglichst schnell geschehen, weil infizierte Personen sich nicht immer krank fühlen. Dabei ist das digitale Contact-Tracing eine grosse Unterstützung.
 

Wie funktioniert die App?

Die App nimmt über Bluetooth Low Energy (BLE) Kontakt zu anderen Smartphones auf, wenn sich die Geräte eine bestimmte Zeit in weniger als zwei Meter Abstand voneinander befinden. Die App muss dazu auf allen Geräten installiert sein. Während des Kontakts tauschen die Apps verschlüsselte Kennungen/Codes/IDs aus. Bei diesen IDs handelt sich um vollständig anonymisierte Zeichenfolgen, die keinerlei Rückschluss auf den Nutzer, das Smartphone oder den Standort zulassen.

Diese anonymisierten und verschlüsselten Kennungen werden im lokalen Speicher des Mobiltelefons abgelegt und auf einen Server geladen. Die Informationen werden maximal 21 Tage gespeichert. Danach werden sie auf dem Server wie auf dem lokalen Speicher des Mobiltelefons gelöscht. Es werden keine anderen Informationen gesammelt.
 

Läuft die App auch auf älteren Smartphones?

Leider nein. Auf iPhones muss die Version iOS 13.5 des Betriebssystems installiert sein. Diese Version funktioniert nur auf Modellen, die neuer sind als das iPhone 6, also ab iPhone 6S. Auf Android-Geräten muss mindestens die Version 6 des Betriebssystems installiert sein. Welche Version man installiert hat, ist unter «Einstellungen» ersichtlich und dort in Menüs wie «Telefoninfo», «Allgemein» und dann «Info», oder «System». Insgesamt bedeuten diese Einschränkungen, dass circa 20 Prozent der Schweizer Smartphone-Nutzer die App nicht verwenden können. Zu Ihnen gehören auch alle, die neueste Huawai-Handys haben, da diese Geräte vom Google Play Store ausgeschlossen sind. Auf älteren Modellen, vor allem jene, die vor Herbst 2019 gekauft worden sind, läuft die App jedoch, ausser auf Geräten der Serie Mate 30 und P40.

Wie funktioniert die Kontakt-Erkennung genau?

Über Bluetooth Low Energy (BLE) kann ein Gerät feststellen, dass sich in der Nähe ein anderes Geräts befindet. Bluetooth verfügt über drei Stufen der Annäherungserkennung. Dadurch kann die Registrierung der Kontakte auf den kritischen Bereich von ca. zwei Metern in offenen Räumen eingeschränkt werden. Damit Begegnungen erkannt werden können, muss Bluetooth immer eingeschaltet sein. Die Batterienutzung erhöht sich dadurch nur leicht.
 

Wann stuft die App einen Kontakt als gefährdend ein?

Die App registriert nicht nur, ob Begegnungen mit infizierten Personen stattfanden, sondern auch wie lange und wie nahe diese waren. Erst wenn man sich innerhalb eines Tages über insgesamt fünfzehn Minuten in weniger als zwei Meter Abstand von infizierten Personen aufgehalten hat, ist der Verdacht auf eine mögliche Ansteckung genug gross und die Personen werden informiert.
 

Wie funktioniert die Alarmierung?

Ist das Mobiltelefon mit dem Internet verbunden, gleicht die App regelmässig beim Server der Bundesverwaltung ab, ob eine der Kennungen als krank/infiziert gemeldet ist. Das Abfrageintervall kann nicht beeinflusst werden.
 

Wie kann ich der App mitteilen, wenn ich mit dem Coronavirus infiziert bin?

Wenn Ihre Erkrankung nach einem Test im Labor bestätigt wurde, erhalten Sie vom Personal des Kontakt-Managements (je nach Kanton sind dies die Mitarbeitenden des Kantonalen Contact-Tracing, Ärzte, medizinisches Fachpersonal oder die Kantonsärzte) einen Code, den Sie in der App freiwillig eingeben können. Alle Benutzerinnen und Benutzer der App entscheiden selber, ob sie nach einem positiven Coronavirus-Testergebnis ihre Begegnungen mit einer Benachrichtigung informieren wollen. Es besteht keinerlei Pflicht dazu.

Der Code ist nach der Generierung durch das Personal des Kontakt-Managements für 24 Stunden gültig. Die Eingabe oder Nicht-Eingabe ist anonym, d. h. niemand kann hinterher feststellen, ob der Patient den Code eingegeben hat oder nicht.
 

Braucht die Tracing-App ein Gesetz?

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Warum der Parlamentsentscheid die Lancierung nicht verzögert hat und weshalb erst ein Gesetz die App wirklich freiwillig macht, erklärt Nationalrat Balthasar Glättli.
Quelle: Beobachter Bewegtbild
Führt diese App nicht zu einer totalen Überwachung?

Die SwissCovid-App ist nach dem Prinzip «Privacy by Design» konzipiert. Das Verfahren des dezentralen Tracings ist darauf ausgelegt, eine staatliche Überwachung zu verunmöglichen. Die Daten werden unter den Apps verschlüsselt und ausgetauscht. Der Server weiss lediglich, welche der anonymisierten ID als infiziert markiert wurden. Diese ID wiederum wird nur von den Apps auf jenen Smartphones erkannt, die sie beim gemeinsamen Kontakt erstellt und verschlüsselt haben. Rückschlüsse von der ID auf Endgeräte oder deren Nutzer sind von Seiten der Behörden nicht möglich.

Mit Apple und Google wurden allerdings keine besonderen Bedingungen oder Einschränkungen ausgehandelt. Die durch die App erhobenen Daten unterliegen also den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auch bei der Nutzung anderer Dienste oder Angebote der beiden Unternehmen gelten.
 

Was ist der Unterschied zwischen Tracing und Tracking?

Beim Tracking wird der Standort eines identifizierbaren Geräts mittels Geolokalisation festgestellt und gegebenenfalls verfolgt. Das Tracing zeichnet dagegen nur verschlüsselt und anonymisiert die Kontakte zwischen Apps auf verschiedenen Smartphones auf, ohne deren Standort oder deren Nutzer zu identifizieren.
 

Warum ist es wichtig, dass der Einsatz der App freiwillig ist?

Eine Pflicht-App hätte viele Nachteile. Nicht alle Bürgerinnen und Bürger haben ein Smartphone. Es wäre zudem nicht möglich, zu kontrollieren, wer die App heruntergeladen und aktiviert hat. Weiter würde eine Pflicht-App auch eine Handytragepflicht bedingen – man dürfte das Handy nicht im Restaurant auf dem Tisch liegen lassen oder die Bluetooth-Funktion nicht ausschalten.
 

Erkennt die App Trennwände zwischen einzelnen Geräten?

Wände können die Übertragung des Bluetooth-Signals bis zu einem gewissen Grad blockieren, es sollte dadurch aber nur zu wenigen Fehlalarmen kommen. Allerdings werden Plexiglasscheiben, wie sie zum Beispiel in der Gastronomie eingesetzt werden, nicht erkannt.
 

Bestraft die App die freiwilligen Nutzer, weil die bei einem Infektionsverdacht in Quarantäne müssen?

Nein. Die App weist den Nutzer nur daraufhin, dass die Möglichkeit einer Infektion besteht und zeigt die Telefonnummer einer Infoline an, bei der sich diese Personen anonym informieren kann. Ob sie davon Gebrauch macht, bleibt ihr überlassen. Die App empfiehlt weiter, bei Auftreten von Symptomen einen Coronavirus-Check im Internet zu machen oder medizinischen Rat einzuholen und sich in freiwillig in Quarantäne zu begeben.
 

Mache ich mich strafbar, wenn ich mich trotz des Hinweises durch die App nicht testen lasse oder mich nicht isoliere?

Nein. Es gibt zwar den Straftatbestand der Verbreitung gefährlicher Krankheiten. Dies muss aber vorsätzlich, wissentlich oder «aus gemeiner Gesinnung» geschehen. Die Information durch die App ist keine Diagnose, sondern lediglich der Hinweis auf eine Gefährdungssituation.
 

Wie viele Prozent der Bevölkerung müssen mitmachen, damit die App funktioniert?

Gemäss einer Studie aus Oxford sollten 55 bis 65 Prozent der Bevölkerung bei den Quarantäne-Massnahmen mitmachen, damit die Ausbreitung eingedämmt werden kann. Je mehr Menschen die App herunterladen, desto höher sind die Wirksamkeit und die Wahrscheinlichkeit, dass relevante Kontakte erkannt und gemeldet werden. Das herkömmliche, telefonische Contact-Tracing und die App ergänzen einander.

Grundsätzlich verbessert jedes zusätzliche Smartphone, das mit der App ausgestattet wird, die Qualität des Tracings. Diese ist entscheidend für die Senkung der Infektionsrate. Weit wichtiger als die App sind aber weiterhin das individuelle Einhalten der Hygienemassnahmen: Hände waschen oder desinfizieren, Abstand halten, Maske tragen.
 

Wird mein Smartphone durch die App angreifbarer?

Die Expertinnen und Experten des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC) haben die App in den letzten Wochen geprüft. Nach der Lancierung der Beta-Version sind sie Hinweisen zu Bugs und Schwächen der App nachgegangen und haben diese behoben. Die Experten kommen zum Schluss, dass die Privatsphäre und die Sicherheit der Nutzer hinreichend geschützt sind. Vereinzelt konnten Schwachstellen zwar nicht behoben werden, zum Beispiel wenn die App auf veraltete Bluetooth-Technologie zurückgreifen muss, die selbst nicht als sicher gilt. Die Verwendung veralteter Bluetooth-Technologie ist aber immer ein Sicherheitsproblem, nicht nur im Zusammenhang mit der SwissCovid-App.

Als Schwachstelle, die das System insgesamt betrifft, werden im Bericht zudem die Geräte des medizinischen Personals genannt. Würde ein solches Gerät gehackt, könnten die Angreifer etwas Authentifizierungscodes generieren und so das System mit falschen Infektionswarnungen fluten.

Das NCSC nimmt über das offizielle Meldeformular weiterhin Hinweise entgegen.

Infografik: So funktioniert die Corona-Tracing-App 

Infografik: So funktioniert die Corona-Tracing-App 

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Quelle: Andrea Klaiber
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Jasmine Helbling, Redaktorin
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