Was will die Initiative?

Die Initiative der Juso hat zum Ziel, dass das steuerbare Einkommen anders berechnet wird. Hohe Kapitaleinkommen sollen dabei eineinhalb mal so hoch besteuert werden wie Einkommen aus Erwerbsarbeit. Die Juso nennt das «ein Steuersystem, das den Menschen dient, nicht dem Kapital».

 

Warum heisst sie «99-Prozent-Initiative»?

Offiziell heisst das Volksbegehren «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern». Mit dem Kurznamen «99-Prozent-Initiative» spielt die Juso auf die Tatsache an, dass ein Prozent der natürlichen Personen in der Schweiz 43 Prozent des Volksvermögens horten. Die übrigen Einwohnerinnen und Einwohner des Landes teilen sich den Rest, knapp ein Viertel der Bevölkerung verfügt über gar kein Vermögen. Für diese 99 Prozent der Bevölkerung, die nicht zu den Superreichen gehören, soll die Initiative Verbesserungen bringen.

Sind die Vermögen in der Schweiz wirklich so ungleich verteilt?

Tatsächlich sind die Einkommensunterschiede in der Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern relativ gering, nicht aber die Unterschiede beim Vermögen.

«Das Einkommen ist ein Fluss, das Vermögen klebrig wie ein Caramel», sagte die Ökonomin Isabel Martinéz 2020 im Beobachter Ungleichheit in der Schweiz «Vermögen ist klebrig wie Caramel» . Sprich: Wer in eine reiche Familie hineingeboren wurde, bleibt mit hoher Wahrscheinlichkeit auch reich – unter anderem, weil das Vermögen nur sehr tief besteuert wird.

Und die Reichen werden immer reicher. Während das oberste eine Prozent im Jahr 2003 noch 36 Prozent des Vermögens besass, waren es 2016 schon 42 Prozent. Um zu diesem reichsten Prozent zu gehören, muss man nach einer Auswertung der amerikanischen Consulting-Firma Knight Frank in der Schweiz rund 4,7 Millionen Franken besitzen. Weltweit liegt die Schwelle, um zum reichsten Prozent der Bevölkerung zu gehören, nur im Fürstentum Monaco höher.

 

Was genau soll mit der Initiative besteuert werden und wie hoch?

Wer Gewinne aus Aktienverkäufen erzielt, Dividenden Geld So sparen Anleger Steuern oder Zinsen ausbezahlt erhält oder Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen generiert, soll auf dieses Einkommen eineinhalb mal soviel Steuern bezahlen wie auf das Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit.

Konkret würde ein Franken Kapitaleinkommen besteuert, als ob es 1.50 Franken wären. Dabei schlagen die Initiantinnen und Initianten einen Freibetrag von 100'000 Franken vor. Liegt das Kapitaleinkommen darunter, fallen nur die normalen Steuern an.

 

Ich besitze ein paar Aktien und eine Wohnung, die ich vermiete. Steigen bei einer Annahme der Initiative meine Steuern?

Mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht, denn dazu müssten Sie schon ziemlich viele Aktien besitzen, und diese müssten eine stattliche Dividende abwerfen.

Wenn man von der aktuellen Dividendenrendite von etwa drei Prozent ausgeht, müssten Sie schon rund 3,35 Millionen in Aktien angelegt haben, um den vorgeschlagenen Freibetrag von 100'000 Franken zu überschreiten.

Oder die Mietzinseinnahmen ihrer Wohnung würden pro Monat höher liegen als 8333 Franken – dazu müsste deren Lage doch schon sehr exklusiv sein.

Für die Mietzinseinnahmen aus Ihrer Wohnung bleibt somit auch bei einer Annahme der Initiative alles beim Alten: Sie müssen sie wie bisher als Einkommen versteuern.

 

Muss ich denn auch eineinhalbmal soviel Steuern bezahlen, wenn ich zum Beispiel mein Rentenguthaben von 250'000 Franken als Kapital auszahlen lassen will?

Im Initiativtext ist nicht abschliessend definiert, was alles unter den Begriff «Kapitaleinkommen» fällt. In ihrem Umsetzungsvorschlag fordert die Juso jedoch, dass Kapitalbezug aus der 2. und 3. Säule nicht als Kapitaleinkommen gilt und somit normal besteuert werden soll.

 

Was haben die Gegnerinnen und Gegner an der Initiative auszusetzen?

Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse, aber auch der Gewerbeverband und der Verband Swiss Family Business lehnen die Initiative ab. Aus ihrer Sicht würde sie nicht nur die Superreichen treffen, sondern auch Familienunternehmen und Start-Ups.

Wenn die Dividenden künftig stärker besteuert würden, müsse sich ein Unternehmer unter Umständen mehr Dividenden auszahlen, um die Vermögenssteuer bezahlen zu können, argumentieren sie. Dadurch bleibe weniger Geld übrig, das in das Unternehmen gesteckt werden könne.

Beim Verkauf eines erfolgreichen Start-ups würden zudem deutlich höhere Gewinnsteuern anfallen, warnen die Gegnerinnen und Gegner. Das gefährde den Innovationsstandort Schweiz.

Und noch etwas befürchten die Wirtschaftsverbände und bürgerlichen Parteien: Dass weniger Reiche und Superreiche in der Schweiz Wohnsitz nehmen und dadurch die Steuererträge nicht wie in der Initiative vorgesehen steigen, sondern im Gegenteil sinken würden.

 

Falls die Initiative angenommen wird: Was soll mit den zusätzlichen Steuereinnahmen geschehen?

Die Initiantinnen und Initianten rechnen mit zusätzlichen Einnahmen von rund 10 Milliarden Franken für die Bundeskasse. Sie schlagen vor, mit dem Geld die Steuerbelastung von Leuten mit tiefen bis mittleren Einkommen zu senken.

Denkbar sind laut Initiativtext auch so genannte «Transferzahlungen». Was kompliziert tönt, ist eigentlich ganz einfach: Die zusätzlichen Steuereinnahmen könnten auch für die Verbilligung von Kitas, des öffentlichen Verkehrs oder von Krankenkassenprämien gebraucht werden.

 

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Thomas Angeli, Redaktor
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