Dass ihr Sieg nur ein vorläufiger sein würde, ahnten die Schaffhauser Jungsozialistinnen und -sozialisten schon zwei Tage nach der Abstimmung. Am 9. Februar 2020 hatten 53,8 Prozent der Stimmenden ihre Transparenzinitiative angenommen und somit entschieden, dass im Kanton künftig offengelegt werden muss, woher das Geld für politische Kampagnen und Abstimmungen kommt. Parteien, Komitees und Lobbyorganisationen müssen demnach bei Wahlen und Abstimmungen ihre Globalbudgets veröffentlichen. Publiziert werden müssten zudem alle Zuwendungen von Firmen und Verbänden sowie Spenden von natürlichen Personen ab 3000 Franken.

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Doch schon einen Tag nach der Abstimmung zeigte sich die SVP als schlechte Verliererin: «Wir überlegen uns schon, ob wir nicht einfach eine Stiftung oder einen Verein gründen sollen, wo jedermann anonym weiterhin die SVP unterstützen kann», verkündete der damalige Kantonalpräsident Walter Hotz gegenüber den «Schaffhauser Nachrichten».

Auch die Regierung stellt sich dagegen

Zweieinhalb Jahre nach dem Urnengang ist dieses Buebetrickli der Volkspartei überflüssig geworden: Eine bürgerliche Allianz ist gerade dabei, mit dem Segen des Regierungsrats den vom Volk angenommenen Verfassungsartikel zu kippen, noch bevor er in Kraft getreten ist.

Das Unheil für die Schaffhauser Juso hatte sich schon im Herbst 2020 abgezeichnet, als der Regierungsrat seinen Gesetzesentwurf präsentierte. Darin schlug er vor, dass die Finanzen für Wahl- und Abstimmungskampagnen nur offengelegt werden müssten, wenn sie mehr als 10'000 Franken bei kantonalen und mehr als 5000 Franken bei kommunalen Abstimmungen kosten. Der Verfassungsartikel sah diese Einschränkung nicht vor.

«Es ist eine riesige Frechheit und höchst undemokratisch, einen Volksentscheid noch vor dem Inkrafttreten wieder umstossen zu wollen.»

Egzona Dernjani, Co-Präsidentin Juso Schaffhausen

Bevor die Vernehmlassung ausgewertet war, preschte jedoch FDP-Kantonsrat Christian Heydecker mit einer Motion vor. Er verlangte eine neue, unverbindliche Verfassungsbestimmung, die den in der Volksabstimmung akzeptierten Artikel ersetzen sollte. Juso-Co-Präsidentin Egzona Dernjani ist hörbar empört: «Es ist eine riesige Frechheit und höchst undemokratisch, einen Volksentscheid noch vor dem Inkrafttreten wieder umstossen zu wollen.»

«Was gibt es Demokratischeres?»

Der Motionär Christian Heydecker sieht das naturgemäss anders: Er will in der Kantonsverfassung nur das Notwendigste festschreiben, den Rest in einem Gesetz. Es brauche in der Sache einen «Neustart», erklärte er in der Kantonsratsdebatte vom 12. September, sprich: eine erneute Volksabstimmung: «Und was gibt es Demokratischeres, als das Volk zu befragen?» Eine Spezialkommission des Schaffhauser Kantonsrats muss sich nun noch einmal über den Verfassungsartikel beugen. Grundlage sind die minimalen Vorgaben, die FDP-Mann Heydecker vorschlägt. Die vom Volk angenommenen Bestimmungen spielen darin keine Rolle mehr.

Das wiederum wollen sich die Juso nicht bieten lassen. Sie haben ihrerseits eine neue Volksinitiative lanciert, die «Umsetzungsinitiative». Darin schwächen sie die in der ursprünglichen Transparenzinitiative enthaltenen Bestimmungen gleich selbst ab. Unter anderem sollen die Vorschriften nur noch in den fünf grössten Schaffhauser Gemeinden gelten.

Irgendwann muss dann noch einmal das Volk entscheiden: über die neue Verfassungsbestimmung, die jetzt von einer Spezialkommission ausgearbeitet wird. Und über die Umsetzungsinitiative, die die Verfassungsbestimmung gleich wieder überflüssig machen würde. Und falls die Umsetzungsinitiative angenommen wird, käme wohl auch ein entsprechendes Gesetz wieder vors Volk. Da blickt schon heute kaum jemand noch durch, Transparenz hin oder her.

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