Es geht ums Essen. So viel ist bei «Fair Food» und «Ernährungssouveränität» schon mal klar. Will man sich näher mit den Volksinitiativen, über die am 23. September abgestimmt werden, auseinandersetzen, ist das Potenzial für Verwirrung aber gross: Welche war die mit dem Gentech-Verbot? Und wollen beide einen gerechteren Welthandel? Und haben wir nicht erst gerade letztes Jahr über eine Ernährungs-Initiative abgestimmt? 

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Economiesuisse hat es sich einfach gemacht und fährt gegen beide Volksbegehren eine einzige Kampagne. Das macht Sinn, zumal die Kritik der Gegner an den beiden Vorlagen in vielen Punkten identisch ist. So monieren sie, allfällige Änderungen bei Importzöllen könnten zu Konflikten mit internationalen Abkommen führen, Konsumentenpreise könnten steigen und bestimmte Anliegen seien bereits in der Verfassung umgesetzt. Und trotzdem: Es gibt relevante Differenzen zwischen den Initiativen. Wir liefern – nach einer kurzen Erläuterung beider Vorlagen – einen Überblick über die wichtigsten Unterschiede. 

Kurz erklärt: Fair-Food-Initiative

Dank der Fair-Food-Initiative der Grünen Partei sollen Lebensmittel «im Einklang mit dem Tierwohl und der Umwelt und unter fairen Arbeitsbedingungen produziert werden», erklärt das Initiativkomitee.

Nur mit einer umweltgerechten Landwirtschaft sei es möglich, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Und da fast die Hälfte der Lebens- und Futtermittel importiert würden, brauche es neben guten Standards im Inland auch bei Importen eine Qualitätsstrategie statt schrankenlosem Freihandel.

Der Bund soll für die Schweizer Produktion Vorgaben zu umweltschonenden, tierfreundlich und fair hergestellten Lebensmitteln machen und diese Standards sollen auch für im Ausland hergestellte Lebensmittel gelten. Dafür sollen genauere Deklarationsvorschriften erlassen werden. Zudem werden Massnahmen gegen Food Waste gefordert.

 

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Kurz erklärt: Ernährungssouveränitäts-Initiative

Die Bauerngewerkschaft Uniterre und weitere Organisationen kritisieren die Öffnung der Märkte und den durch den Konkurrenzdruck entstehenden Rückgang der Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe in der Schweiz.

Sie fordern mit ihrer Initiative eine «einheimische bäuerliche Landwirtschaft, die einträglich und vielfältig ist, die gesunde Lebensmittel für die Bevölkerung produziert und die gleichzeitig den gesellschaftlichen und ökologischen Erwartungen gerecht wird».

Insbesondere soll ein Gentech-Verbot in der Verfassung verankert und die Agrarpolitik Politik Die Macht der Bauern auf eine kleinbäuerliche, familiäre Landwirtschaft ausgerichtet werden. Der Bund soll stärker am Markt intervenieren und für «gerechte Produzentenpreise» sorgen und allenfalls auch Importe, die den inländischen Nachhaltigkeitskriterien nicht entsprechen, mit Zöllen belegen oder verbieten. 

 

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Gemeinsam ist beiden Initiativen die Forderung, dass importierte Lebensmittel auch schweizerischen Anforderungen entsprechen müssen. Und nun zu den Unterschieden:

  • Gentech
    Ein Verbot von genetisch veränderten Organismen (GVO) fordert nur die Ernährungssouveränitäts-Initiative. Aktuell ist der Einsatz von GVO nur zu Forschungszwecken erlaubt. Seit 2005 gilt in der Schweiz ein Gentech-Moratorium, welches das Parlament bereits dreimal bis Ende 2021 verlängert hat. Das Initiativkomitee ist der Meinung, es sei an der Zeit festzuhalten, dass die Schweizer Landwirtschaft ohne GVO auskomme.
     
  • Stärkung der Bauern im Inland
    Die Ernährungssouveränitäts-Initiative fokussiert stärker auf die Produktion im Inland und fordert, dass die Anzahl der Beschäftigten in der Schweizer Landwirtschaft erhöht wird und landesweit die gleichen Arbeitsbedingungen für Bauern herrschen (bisher kantonal geregelt). Der Bund müsse dazu wirksame Massnahmen treffen und stärker in den Markt eingreifen. Zum «Erhalt und zur Förderung der einheimischen Produktion» sollen Zölle auf landwirtschaftliche Importe erhoben oder diese ganz verboten werden können. Es soll auf eine Versorgung mit «überwiegend einheimischen Lebens- und Futtermitteln» hingearbeitet werden.
     
  • Gerechter Welthandel
    Bei der Fair-Food-Initiative steht die Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit bei den Produktionsbedingungen im Zentrum – und zwar unabhängig davon, ob die Produktion im In- oder Ausland stattfindet. Produkte, die nicht den Kriterien (umwelt- und ressourcenschonend, tierfreundlich, unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellt) entsprechen, sollen mit Importzöllen belegt, bzw. nachhaltig produzierte Produkte zollmässig bevorteilt werden, damit die Einfuhr von «Fair Food» begünstigt werden kann. 
     
  • Food Waste
    Die Fair-Food-Initiative fordert eine Reduktion von Lebensmittelverschwendung (Food Waste). Heute werde laut den Initianten ein Drittel der Lebensmittel weggeworfen, «weil etwa die Ablauffrist zu kurz ist oder absurde Normen gelten (Standard-Grössen)». Dieser Punkt kommt bei der Ernährungssouveränitäts-Initiative nicht vor.
     
  • Tierschutz
    Anforderungen für tierfreundliche Produktion kommen nur in der Fair-Food-Initiative vor. Die Initianten monieren, dass immer mehr importierte Eier und Fleisch aus industrieller Massentierhaltung in Schweizer Läden landen würden und zwar ohne transparente Information. Mit besserer Deklaration wollen sie den Konsumenten Wahlfreiheit bieten.
     
  • Staatliche Preisregulierung
    Die Ernährungssouveränitäts-Initianten fordern, dass auf dem Markt mehr Transparenz geschaffen wird und «in allen Produktionszweigen und -ketten gerechte Preise festgelegt werden». Der Staat muss also die Preise vorgeben. Die Fair-Food-Initiative fordert keine Preisregulierung.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer eine verstärkte staatliche Unterstützung für die Erhaltung kleiner Betriebe und mehr Arbeitsplätze für Bauern in der Schweiz möchte und / oder ein verfassungsmässiges Gentech-Verbot befürwortet, wird Sympathien für die Ernährungssouveränitäts-Initiative haben.

Wem Folgendes am Herzen liegt, wird sich von der Fair-Food-Initiative abgeholt fühlen: umwelt- und ressourcenschonende, tierfreundliche und unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellte Lebensmittel sowie ein gerechter globaler Handel bei dem diese Standards sowohl für in- als auch ausländische Produkte durchgesetzt werden. 

Alle diejenigen, die jedoch Sorge um internationale Konflikte wegen Importzöllen und potenziell steigende Konsumentenpreise haben, gegen ein Gentech-Verbot sind oder generell keine staatlichen Eingriffe in die Landwirtschaft möchten, dürften die Initiativen ablehnen.

Keine klaren Positionen

Auch direkt betroffene Interessensgruppen haben sichtlich Mühe, bei diesen beiden Initiativen zu einem Konsens zu gelangen. So hat der Schweizer Bauernverband für beide Stimmfreigabe beschlossen. Bauernpräsident und CVP-Nationalrat Markus Ritter Bauernverband Wie machen Sie das, Herr Ritter? hat seine Unterstützung für die Fair-Food-Initiative jedoch öffentlich gemacht. Gleichzeitig mischt sich nun auch ein bäuerliches Gegenkomitee in den Abstimmungskampf ein.

Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS hat für die Fair-Food-Initiative Stimmfreigabe beschlossen, lehnt jedoch die Ernährungssouveränitäts-Initiative ab. Diese nehme zwar wichtige Anliegen auf, habe aber einen zu abschottenden Ansatz.

Ernährungssicherheit bereits in der Verfassung

Bereits vor einem Jahr wurde mit knapp 79 % Zustimmung der Gegenentwurf zur Volksinitiative des Schweizer Bauernverbands «Für Ernährungssicherheit» angenommen. Damit wurde die Verfassung um einen Artikel erweitert, der festhält, dass der Bund die Voraussetzungen für eine langfristig gewährleistete Ernährungssicherheit in der Schweiz schaffen muss.

Wie der Bund bemerkt, sind bestimmte Punkte der beiden aktuell zur Abstimmung stehenden Initiativen bereits im Verfassungsartikel zur Ernährungssicherheit enthalten. So zum Beispiel der «ressourcenschonende Umgang mit Lebensmitteln», sprich die Vermeidung von Food Waste. Befürworter der Fair-Food-Initiative sehen ihre Initiative denn auch als eine Art «Durchsetzungsinitiative» für den Verfassungsartikel zur Ernährungssicherheit. 

Grundlegende Widersprüche zwischen den beiden Initiativen für Ernährungssouveränität und Fair Food und dem bereits angenommenen Bundesbeschluss zur Ernährungssicherheit gibt es gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV nicht. Es gäbe also keine inhaltliche Kollision mit der Verfassung, sollten die Initiativen am 23. September vom Stimmvolk angenommen werden. 

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Tina Berg, Redaktorin
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