Rechtslexikon

Personenrecht


Veröffentlicht am 7. August 2017 - 08:28 Uhr

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Das Personenrecht ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Es enthält im Wesentlichen Bestimmungen zu den persönlichen Verhältnissen eines Menschen wie den Beginn und das Ende des menschlichen Lebens, sein Namensrecht, die Zugehörigkeit zur näheren und weiteren Familie (Verwandt- und Schwägerschaft) und seinen Wohn- und Heimatort.

Ein wichtiger Teil ist der Persönlichkeitsschutz. Geschützt sind insbesondere Angriffe gegen Leib und Leben, die Ehre und den Privatbereich. Wer in seiner Persönlichkeit widerrechtlich verletzt wird, kann sich an das Gericht wenden.

Es werden natürliche und juristische Personen unterschieden. Als natürliche Personen gelten die Menschen, als juristische Personen gelten gewisse Gesellschaften wie zum Beispiel die Aktiengesellschaft. Im Personenrecht findet man auch allgemeine Bestimmungen zur Gründung, Organisation, die Mitgliedschaft und Auflösung von juristischen Personen. Die besonderen Bestimmungen der juristischen Personen Verein und Stiftung sind ebenfalls im Personenrecht des ZGB geregelt. Die besonderen Bestimmungen zu den weiteren juristischen Personen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG) und Genossenschaft sind im fünften Teil des Zivilgesetzbuches, im Obligationenrecht (OR), geregelt.