Untermietvertrag
Veröffentlicht am 20. März 2020 - 09:58 Uhr
Eine Untervermietung ist ein Mietvertrag zwischen dem Untermieter und dem Mieter (Untervermieter). Zwischen diesen Parteien besteht damit ein gewöhnlicher Mietvertrag mit Rechten und Pflichten aus dem Schweizerischen Mietrecht. Dem Mieter, welcher für sich selber einen Mietvertrag mit seinem Vermieter (Hauptvermieter) hat, steht das Recht, die gemietete Sache unterzuvermieten, gemäss Gesetz zwingend zu. Allerdings ist die entsprechende Zustimmung des Hauptvermieters vorausgesetzt. Diese kann mündlich erteilt beziehungsweise auch nachträglich eingeholt und nur unter bestimmten, im Gesetz beschriebenen Umständen verweigert werden.
Obwohl zwischen dem Hauptvermieter und dem Untermieter kein Vertragsverhältnis besteht, kann der Hauptvermieter Letzteren dazu anhalten, die Mietsache nur zum vorgesehenen Gebrauch des Mieters zu nutzen. Der Mieter haftet im Weiteren gegenüber dem Hauptvermieter für das Verhalten seines Untermieters.
Bei Wohngemeinschaften und Wohnungen zur Untermiete ist es besonders ratsam, den Mietvertrag vor der Unterzeichnung genau zu studieren. Beobachter-Mitglieder erfahren, was die strittigsten Punkte sind.