Wer überschuldet ist, hat meist auch Schulden beim Staat. Im Kanton Zürich etwa waren es die Steuerbehörden, die letztes Jahr jede fünfte von fast 400'000 Betreibungen eingeleitet haben. Schon das zeigt: Wer seine Schulden erfolgreich sanieren will, nimmt die Steuerbehörden besser früher als später mit ins Boot.

Das Problem dabei: Jedes Amt entscheidet nach eigenen Regeln – das hat eine Beobachter-Umfrage aus dem Jahr 2015 bei den Kantonen Bern, Baselland, Graubünden, Zug und Zürich sowie der Stadt Zürich ergeben. Vorbedingung aller Ämter ist nur, dass sämtliche Gläubiger im gleichen Umfang Verzicht leisten. «Wir können nicht zulasten des Staates einseitig verzichten, während andere Gläubiger an ihren Forderungen festhalten», sagt etwa Jean-Pierre Büchler von der Zuger Steuerverwaltung.

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Einzelne Behörden machen nur mit, wenn die Steuerschulden maximal die Hälfte aller Schulden betragen.

Welchen Betrag kann man abziehen?

Eine spezielle Regel kennt der Kanton Graubünden. Er verlangt eine Mindestdividende, deren Höhe sich nach dem Alter des Schuldners richtet: Bei einem 30-Jährigen muss sie 40 Prozent betragen, ab 60 Jahren genügen bereits 10 Prozent. «Wir schliessen aber nicht aus, dass wir im Einzelfall von diesen Prozentsätzen abweichen», sagt Toni Hess vom Bündner Steueramt.

Was die Sache noch weniger berechenbar macht: Es gibt auch keine festen Regeln, nach denen die verschiedenen Steuerbehörden das Sanierungsbudget berechnen. Es umfasst neben dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum verschiedene Ausgaben wie absehbare Steuerzahlungen, fixe Ausgaben wie Miete, Krankheitskosten, einen Freibetrag sowie die Kosten der Schuldensanierung. Was dann noch vom Lohn übrigbleibt, ergibt den Betrag, der zum Abzahlen der Schulden zur Verfügung steht.

Was ist mit dem 13. Monatslohn?

So weit, so klar. Aber St. Gallen etwa verlangt, dass der ganze 13. Monatslohn mitberücksichtigt wird, Baselland begnügt sich dagegen mit der Hälfte. Im Kanton Bern werden keine Gesundheitsausgaben für Kinder eingerechnet – offenbar erkranken die Kinder hier nie an Grippe. Aber auch dieser Grundsatz ist nicht in Stein gemeisselt, sagt Yvonne von Kauffungen von der Berner Steuerverwaltung: «Jedes Gesuch wird einzeln geprüft.»

Wie die Behörden das Sanierungsbudget berechnen, wissen am besten die Schuldenberatungsstellen. Die 15 vom Beobachter befragten Organisationen stellen den Steuerbehörden mehrheitlich ein gutes Zeugnis aus. «Die Steuerverwaltung ist an einer guten Zusammenarbeit mit uns interessiert», sagt etwa Yvonne Zeller von der Fachstelle für Schuldenfragen Basel-Landschaft. Und Esther Lustenberger von der Zuger Schuldenberatungsstelle Triangel sagt: «Wir machen die Erfahrung, dass die Steuerverwaltung unsere Vorschläge akzeptiert.»

Fazit: Wer eine Schuldensanierung anstrebt, führt sie am besten mit einer anerkannten Beratungsstelle durch.

Schuldensanierung: So klappts

Folgende Voraussetzungen sollten für eine Sanierung erfüllt sein:

  • Die betroffene Person lebt in stabilen Verhältnissen, ist weder süchtig noch arbeitslos, steht nicht vor einer Scheidung und wohnt in einer nicht allzu teuren Wohnung.
  • Sie führt die Sanierung mit einer anerkannten Schuldenberatungsstelle durch.
  • Sie verfügt über ein regelmässiges Einkommen, das über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum liegt und das es ermöglicht, ein Sanierungsbudget zu erstellen.
  • Die Person ist bereit, sich drei bis vier Jahre lang finanziell erheblich einzuschränken.
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