Liebe Leserinnen und Leser

Willkommen zu «Das war richtig wichtig». Hier ordnen wir die wichtigsten Nachrichten der vergangenen Woche für Sie ein.

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Anrede

Botschaften sind die Aushängeschilder eines Landes – oft Prunkbauten an bester Adresse. Die ständige Vertretung von Pakistan in Genf liegt in einer ruhigen Seitenstrasse, ein paar Minuten zu Fuss vom Völkerbundpalast. Doch hinter ihrer sauberen Fassade sind angeblich philippinische Hausangestellte jahrzehntelang ausgebeutet, gemobbt und um Lohn geprellt worden. So erzählten es diese Woche zwei Philippinerinnen der Zeitung «20 Minuten». 

«Wir dienten ihnen jahrelang mit ganzem Herzen – sie warfen uns weg wie Abfall.» – Rosaria, Hausangestellte in Genf

Die beiden haben ihre ehemaligen Arbeitgeber nun verklagt. Allerdings stehen ihre Chancen nicht sehr gut: denn Diplomaten geniessen weitgehende Immunität. Die Botschaft bestreitet die Vorwürfe. Wir erlauben uns trotzdem, den geschätzten Diplomaten diesen Text nahezulegen:

Prämienverbilligung: Viele fordern ihr Recht nicht ein – warum?

Darum gehts: Krankenkassen berechnen die Prämien unabhängig vom Einkommen und vom Vermögen der Versicherten. Personen mit wenig Geld haben deshalb Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung (IPV). Nun zeigt sich aber: Oft wird diese staatliche Unterstützung gar nicht angefordert.

Warum das wichtig ist: Im Kanton Glarus etwa forderte ein Viertel der anspruchsberechtigten Personen die IPV nicht ein – «freiwillig», wie der Regierungsrat vermutete. Ganz freiwillig dürfte der Verzicht auf die IPV nicht sein. Denn: In 19 der 26 Kantone muss sich der Versicherte innerhalb einer bestimmten Frist selbst um den Antrag auf Verbilligung kümmern. GLP-Nationalrat Patrick Hässig glaubt, viele seien mit der Bürokratie überfordert, und will deshalb mit einer Motion erreichen, dass die IPV den Anspruchsberechtigten automatisch ausbezahlt wird.

Das sagt der Beobachter: Die Krankenkasse belastet Geringverdiener sehr stark. Darum greift ihnen der Staat unter die Arme. Wenn IPV-Berechtigte diese nicht einfordern, spart die Allgemeinheit nur vermeintlich Geld. Denn wenn die Hilfe nicht ankommt, belastet dies andere Systeme, etwa das Gesundheitssystem, weil Menschen an der Armutsgrenze Arztbesuche häufig so lange hinauszögern, bis es nicht mehr geht. Ob Sie Anspruch haben und wie Sie diesen einfordern, erklären wir hier:

Über «Das war richtig wichtig»

Was hat die Schweiz diese Woche gerechter, transparenter, fortschrittlicher gemacht? Und wo gings eher rückwärts? Wo weiterlesen, wenn Sie es genauer wissen möchten? Wir liefern Ihnen immer freitagmittags drei bis vier wirklich wichtige Nachrichten – kompakt, verständlich und mit Haltung aufgeschrieben. Auch als E-Mail abonnierbar.

Swisscom: Wettbewerbskommission erzwingt Glasfaser-Öffnung

Darum gehts: Die Swisscom hat seit 2020 Glasfaser-Infrastruktur gelegt, welche die Konkurrenz nicht nutzen kann. Damit wollte sie sich eine Monopolstellung sichern, sagt die Wettbewerbskommission (Weko) – und büsst die Swisscom mit 18 Millionen Franken.

Warum das wichtig ist: Wichtiger als die – vergleichsweise milde – Busse sind die Auflagen, welche die Weko der Swisscom nun macht. Diese muss ihre Infrastruktur so um- und ausbauen, dass andere Anbieter ebenfalls Daten darüber verschicken können. Das ist gut für die Konsumenten. Die Weko ist in ihrer Mitteilung zum Entscheid sehr deutlich: «Die bedeutendsten Innovationsschübe und Preissenkungen auf dem Glasfasernetz gingen bisher von Konkurrentinnen und nicht von Swisscom aus. Das wäre künftig nicht mehr möglich gewesen.»

Das sagt der Beobachter: Dieser Entscheid ist eine wichtige Etappe im sogenannten Glasfaserstreit. Fakt ist, dass die Swisscom mit ihrer ruppigen Geschäftspraxis bereits seit Jahren mit der Verwaltung und Konkurrenten im Clinch liegt. Dank der Intervention werden die Konsumentinnen und Konsumenten künftig einfacher tun können, was im Mobilfunk ganz normal ist: den Anbieter wechseln.

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Arbeitslos im Alter: Bundesgericht fällt Leitentscheid zu Überbrückungsleistungen

Darum gehts: Ältere Arbeitslose haben Anspruch auf Überbrückungsleistungen. Und zwar auch dann, wenn sie vor dem 60. Geburtstag einen übermässigen Anteil ihres Vermögens aufgebraucht haben. Das hat das Bundesgericht entschieden.

Warum das wichtig ist: Kurz vor der Pensionierung ist es besonders schwierig, eine neue Stelle zu finden. Für diese Fälle gibt es das System der Überbrückungsleistungen. Wer am Stichtag (als Alleinstehender) weniger als 50’000 Franken (als Alleinstehender) an Vermögen hat, hat Anspruch darauf. Die Ausgleichskasse des Kantons Tessin hatte das Gesuch eines dort ansässigen Mannes trotzdem abgelehnt, weil er in den vorangegangenen 18 Monaten mehr als 120’000 Franken seines ausbezahlten Freizügigkeitsguthabens ausgegeben hatte. Zu Unrecht, sagt nun das Bundesgericht: Der Vermögensverbrauch darf nicht rückwirkend angerechnet werden, sondern nur ab dem Zeitpunkt, von dem an man Anspruch auf Leistungen hat.

Das sagt der Beobachter: Die Überbrückungsrente ist ein ziemlich neues Konstrukt. Eingeführt 2021, soll sie verhindern, dass ältere Ausgesteuerte, die kaum mehr eine Chance auf einen neuen Job haben, in die Armut abrutschen. Doch das System krankt – trotz dieser Korrektur durch das Bundesgericht – grundsätzlich daran, dass es viel zu restriktiv ist. Und erst noch die Fleissigen bestraft.

Geschrieben haben diesen Überblick diesmal Oliver Fuchs und Chantal Hebeisen.

Bis nächste Woche. Wir bleiben für Sie dran.