Wo sind Stehroller erlaubt?
Frage: Unser 12-jähriger Sohn wünscht sich einen Stehroller mit Elektroantrieb. Er würde ihn auf unserem privaten Vorplatz, aber auch für den Schulweg benützen. Ist das erlaubt?
aktualisiert am 16. April 2018 - 13:49 Uhr
Seit Anfang Juni 2015 werden die boomenden Skateboards, Balance-Boards, Monowheels oder Kickboards mit Elektromotor rechtlich den leichteren E-Bikes gleichgestellt. Das heisst: Das Mindestalter beträgt 14 Jahre, sofern man den Mofa-Ausweis (Kategorie M) besitzt. Erst ab 16 Jahren dürfen Segways und Co. ohne Ausweis benützt werden. Wie E-Bikes dürfen Stehroller nicht auf Trottoirs verkehren. Es sei denn, eine gehbehinderte Person benütze ein solches Gefährt.
Was den Versicherungsschutz betrifft: Zugelassene Stehroller benötigen eine Mofa-Vignette. Erfahrungsgemäss bemühen sich viele Hersteller und Importeure von Elektro-Stehrollern gar nicht um eine Zulassung in der Schweiz; ihre Vehikel dürfen auf öffentlichen Strassen überhaupt nicht benützt werden – also weder auf dem Trottoir noch auf der Quartierstrasse. Bei Widerhandlungen droht eine happige Busse. Und bei einem Unfall riskiert man Leistungskürzungen oder Regressforderungen der Versicherungen.
Zu Verkehrsregeln existieren viele Mythen bei Fahrzeuglenkern. Der Beobachter räumt mit Unsicherheiten auf: Mitglieder informieren sich hier nicht nur über aktuelle Änderungen im Strassenverkehrsrecht, sondern sehen zum Beispiel auch im Bussenkatalog, wie hoch die Geldstrafe je nach Geschwindigkeitsüberschreitung ist.
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