Erstellen – wer ist dafür zuständig?
Frage: Mein Nachbar baut und weigert sich, im Vorfeld den Zustand meiner Liegenschaft zu protokollieren. Kann ich ihn dazu verpflichten? Oder läuft das über die Baubewilligung der Behörde?
aktualisiert am 20. Februar 2018 - 12:38 Uhr
Nein, weder noch. Wenn durch die Bauerschütterungen Schäden an Ihrer Liegenschaft entstehen, haftet grundsätzlich der Bauherr. Oft ist jedoch unklar, welche Schäden allein aufgrund der Bauarbeiten entstanden sind. Daher lohnt es sich, vorgängig ein sogenanntes Rissprotokoll zu erstellen. Es dokumentiert den Zustand der Liegenschaft vor dem Baubeginn und dient somit der Beweissicherung. Es liegt auch im Interesse des Nachbarn, ein solches Dokument zu erstellen. Schliesslich möchte niemand langwierige Diskussionen oder sogar ein Gerichtsverfahren führen, wenn es auch anders geht.
Am besten setzen Sie sich mit Ihrem Nachbarn zusammen und zeigen ihm auf, dass ein Rissprotokoll auch seinen Interessen dient. Einigen Sie sich gemeinsam darüber, wen Sie damit beauftragen wollen, damit es später nicht heisst, der Gutachter sei parteiisch gewesen. Besprechen Sie auch die Finanzierung des Protokolls. Im Idealfall beteiligt sich der Nachbar zur Hälfte an den Kosten.
Falls sich der Bauherr trotzdem weigert zu kooperieren, können Sie ihn zu nichts zwingen. Auch die Baubehörde hat nicht die Kompetenz dazu; das Amt hat lediglich für die Einhaltung der Bauvorschriften zu sorgen.
In solchen Fällen lohnt es sich, ein amtliches Rissprotokoll auf eigene Faust zu beantragen. Dieses ist auch ohne Unterschrift des Nachbarn vollständig beweiskräftig, während ein privates Protokoll – also eins, das nur von einer Partei beantragt worden ist – eher angezweifelt werden kann. Dass Sie es selber finanzieren müssen, könnte angesichts der potenziellen Schäden an Ihrem Haus ein verkraftbares Übel sein.
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