Die Grosseltern waren in den 1940er-Jahren nach Greppen LU gezogen. Ein Dorf zwischen Weggis und Küssnacht, vorne der Vierwaldstättersee, im Rücken die Rigi. Sie kauften Haus und Land, ein Teil diente als Weidefläche. Niemand konnte ahnen, dass dieses Stück Land 80 Jahre später die Familie Arnold vor eine Zerreissprobe stellen würde.

Nach ihrer Heirat 1966 bauten die Eltern gleich nebenan ein eigenes Zuhause. 20 Jahre später erbte die Mutter das Weideland. 1989 wurde es in Bauland verwandelt – und damit auf einen Schlag sehr wertvoll.

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2016, der Vater war 89, diskutierte die Familie, wie dieses Bauland vererbt werden soll. «Sie lebten sehr einfach. Für unsere Eltern war es wichtig, uns dreien etwas mitzugeben», sagt der Sohn Urs Arnold. Alle sollten gleich viel erhalten: 1000 Quadratmeter für jedes Kind, so der Wunsch der Eltern. Also wurde das Land gerecht aufgeteilt.

Über die Verteilung wurde nicht gestritten. «Mein Bruder hat von Anfang an gesagt, er möchte eine Familie gründen, das Elternhaus abreissen und ein neues Haus bauen. Darum war für alle klar: Er soll das bebaute Grundstück bekommen», erzählt Urs Arnold. Im April 2017 wurde der Erbvorbezug unterschrieben.

Auch seine Schwester Anita Waldis-Arnold und er wollten auf ihren Grundstücken bauen. Sie hatten deshalb 2016 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. «Wir hätten uns nie vorstellen können, dass unsere Grundstücke an Wert verlieren könnten», sagt Urs Arnold. «Bei der Abstimmung über das Raumplanungsgesetz 2013 habe ich mir unter Zersiedelung Grundstücke irgendwo am Berg vorgestellt, nicht im Dorf.»

Enormer Wertverlust

Vor einem Jahr dann der Schock. Die Gemeinde informierte die beiden Geschwister, dass ihre Grundstücke von der kantonalen Rückzonungsstrategie betroffen seien. Ihr Bauland soll in Landwirtschaftsland verwandelt werden, statt je eine Million wäre es nur noch ein paar Tausender wert.

«Am Schreibtisch wird über unser Erbe entschieden. Wir wurden nie angehört, obwohl der Wunsch meiner Eltern zunichtegemacht wird. Ich finde das sehr stossend», sagt Urs Arnold. Die beiden Geschwister versuchen, sich gegen den Entscheid zu wehren. Bislang vergeblich.

In der Begründung des Kantons heisst es: Die Grundstücke lägen am Dorfrand und seien seit 1989 unbebaut. Aus der Machbarkeitsstudie von 2016 lasse sich keine ernsthafte Bauabsicht ableiten. Die Geschwister argumentieren dagegen, sie hätten die Grundstücke ja bislang gar nicht überbauen können.

«Wir wollen nicht, dass diese Geschichte uns auseinandertreibt.»

Urs Arnold, Erbe eines Grundstücks

Von den Rückzonungen hat Urs Arnold erstmals vor zwei Jahren in den Medien gelesen. Deshalb fragte er persönlich beim Gemeindeammann nach. «Er sagte mir, wenn ich jetzt ein Baugesuch stellen würde, würde es sistiert. Ich könne nichts mehr unternehmen.»

Sie waren zu spät. Ein Jahr früher, und sie wären wahrscheinlich durchgekommen. Der Kanton Luzern erachtet die Rückzonung von Parzellen, für die eine Baubewilligung vorliegt, als nicht verhältnismässig.

Der jüngere Bruder hat keinen Brief von der Gemeinde erhalten. Er hat das Land mit dem Haus geerbt, das verbleibt in der Bauzone.

Entscheid an der Urne

Ob die Geschwister für die Rückzonung entschädigt werden, ist fraglich. Auch vom jüngeren Bruder werden sie nichts erhalten. Sein Geld steckt im Neubau. Die Situation sei für alle schwierig, sagt Urs Arnold. «Die Familie ist uns wichtig. Wir wollen nicht, dass diese Geschichte uns auseinandertreibt.»

Ihre letzte Hoffnung ist die Gemeinde Greppen. Denn die Rückzonung ist noch nicht rechtskräftig. Der Gemeinderat hat sich für das Anliegen der Geschwister beim Kanton starkgemacht. Sollte sich trotzdem nichts ändern, wird die Bevölkerung von Greppen bald an der Urne über das Erbe der Geschwister abstimmen.

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Martin Vetterli, stv. Chefredaktor
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