Kann ich mit dem Vorsorgeauftrag das Haus der Mutter verkaufen?
Frage: Meine Mutter ist dement und lebt im Pflegeheim. Sie hat einen Vorsorgeauftrag verfasst. Kann ich jetzt ihr Haus verkaufen?
Veröffentlicht am 2. Dezember 2022 - 21:04 Uhr
Das hängt vom Inhalt des Vorsorgeauftrags ab. Ihre Mutter hat geschrieben, dass Sie ihre Personen- und Vermögenssorge übernehmen und sie im Rechtsverkehr vertreten sollen. Der Vorsorgeauftrag wurde zwar von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) in Kraft gesetzt; das reicht aber in diesem Fall nicht.
Ihre Mutter hätte die Veräusserung von Grundstücken im Vorsorgeauftrag speziell erwähnen müssen, damit Sie als Vorsorgebeauftragte ihr Haus verkaufen dürfen.
Es gibt trotzdem einen Ausweg: Wenn der Verkauf im Interesse Ihrer Mutter liegt, weil sie zum Beispiel Geld fürs Pflegeheim benötigt , können Sie sich an die Kesb wenden. Sie kann dem Verkauf zustimmen, wenn Ihrer Mutter keine Nachteile entstehen.
In jedem Fall muss der Kaufvertrag noch durch ein Notariat öffentlich beurkundet
werden.
Was sollte in einem handschriftlichen Vorsorgeauftrag enthalten sein? Beobachter-Mitglieder erhalten verschiedene Mustervorlagen zum Vorsorgeauftrag als praktische Anleitung. Zudem informiert das Merkblatt «Was müssen vorsorgebeauftragte Personen wissen?», ob man gegenüber der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Bericht erstatten muss.
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Grundstückgewinnsteuer
Durch die Rezession, höhere Bankzinsen (Hypothek) gestiegene Energiepreise und allgemein gestiegenen Lebenshaltungskosten haben Rentner erschwerte Bedingungen in ihrem eigenen Haus oder Wohnung zu verbleiben. Alles was sie haben steckt im eigenen Häuschen! Bei der aktuellen Wohnungsnot ist der Umzug in eine kleine Mietwohnung und die Vermietung des Hauses ein Nullsummenspiel. Im Kanton Aargau besteht zudem das Risiko, dass man ihnen die Wohnung kündigt, um Asylanten unterzubringen. Verkaufen Sie das Häuschen und ziehen ins Altersheim nimmt man ihnen schon mal mind. 3 % Grundstückgewinnsteuer ab. Geld dass in die Staatkasse fliesst und nicht zweckgebunden in die Altersvorsorge. Leute die ein Leben lang geschuftet haben, sparsam gelebt und wesentlich zum Wohlstand der Schweiz beigetragen haben, sind nun auf Ergänzungsleitungen angewiesen. Während sich die Finanzdirektoren über einen positiven Staatshaushalt rühmen. Dabei handelt es sich nicht um Geld, dass man mit einer weitsichtigen Finanzplanung oder Verwaltungskosten eingespart hat. Geld das der AHV fehlt und dem Staat das Recht gibt, weiter zu wursteln und abzuzocken. Erinnert an die Zeit des Raubrittertum, als sich die Räuber mit dem gestohlenen Geld Schlösser gebaut haben und zu Adeligen wurden!