Ja. Liegenschaftsbesitzer müssen elektrische Installationen, Geräte und Anlagen mindestens alle 20 Jahre prüfen lassen. Kürzere Fristen gelten etwa für Schulen, Spitäler oder Bauernbetriebe.

Bei Handänderungen ist eine ausserordentliche Kontrolle vorgesehen: Hat es in den fünf Jahren, bevor Sie Eigentümer geworden sind, keine Nachprüfung gegeben, müssen Sie eine solche innert sechs Monaten durchführen lassen. Als Verantwortlicher beauftragt der Eigentümer eine Fachperson. Die Netzbetreiberin überwacht den Eingang der Sicherheitsnachweise für die elektrischen Installationen, die aus ihrem Niederspannungsverteilnetz versorgt werden.

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Nach der Kontrolle erhält der Eigentümer der Liegenschaft mit dem Sicherheitsnachweis ein schriftliches Dokument, das er der Netzwerkbetreiberin weiterleiten muss. Die ist verpflichtet, die Kontrolldaten aller Liegenschaften elektronisch zu erfassen.

Die Überprüfung muss unabhängig sein. Vornehmen dürfen sie nur Betriebe, die die Leitungen nicht erstellt, geändert oder repariert haben. Eine Liste der zugelassenen Firmen finden Sie auf der Website des Starkstrominspektorats: www.esti.ch.